Geblitzt in Ostenfeld, L 47, Kieler Straße- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Die Bußgeldstelle Schleswig Holstein überwacht die Geschwindigkeitseinhaltung hier mit einem Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Wird Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorgeworfen, lohnt sich daher ein Einspruch. Denn die Schwächen und gerichtsbekannte Unzuverlässigkeit des Geräts sind die beste Erfolgsgarantie.

Die Geschwindigkeit wird mit Hilfe von Laserimpulsen gemessen, welche die Fahrbahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Die Signale werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Gerät zurückgesandt. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der für die Messstrecke benötigten Fahrzeit und so eine Berechnung der Geschwindigkeit. Ist der Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Jedoch beträgt die durchschnittliche Messstrecke bei anderen Blitzern höchstens 50 Meter. Die hier eingegebene überlange Messstrecke führt zu einer Signalauffächerung und damit verbundenen Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die dadurch bedingte Verfälschung der Messdaten tritt so häufig auf, dass etwa die Hälfte aller Messergebnisse aus diesem Grund falsch sind. Auch muss der Messsensor exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Oft ist die Justierung aber nicht genau genug und schon kleinste Abweichungen führen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten. Sobald sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich befindet, kann es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung kommen. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das auf dem Foto abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Häufig fehlt ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten in der Akte oder das Messprotokoll ist unvollständig. Dann kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt oder sogar die gesamte Messreihe annulliert. 

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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