Geblitzt in Reher, B 430, Abschnitt 40, km 0,280- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Sie sollen schneller als die hier zulässigen 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften gefahren sein? Dann sollten Sie diesen Vorwurf nicht ohne Gegenwehr hinnehmen. Denn bei dieser Messstelle sind die Erfolgsaussichten für einen Einspruch sehr gut. Eine der Ursachen ist die Unzuverlässigkeit des hier aufgestellten Lichtschrankenmesssystems.

Dessen Funktionsweise ist simpel. Auf einer Länge von 25 Metern queren Lichtimpulse parallel die Fahrbahn. Bei deren Durchfahren kann die Zeit gemessen werden, welche für diese Strecke benötigt und damit die Geschwindigkeit berechnet werden.

Aber die Messsensoren müssen genau parallel und im rechten Winkel zur Fahrbahn angeordnet werden. Oft gibt es kleinste Abweichungen, welche aber automatisch zu überhöhten Gescnwindigkeitsanzeigen führen. Direkte Sonneneinstrahlung auf das Gerät kann zu Lichtreflexen führen, welche ebenfalls die Messung verfälschen. Passieren mehrere Fahrzeuge hintereinander den Messbereich, kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Fehlt in der Messakte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten oder ist die Geräteeichung abgelaufen, kann der Verteidiger im Einspruchsverfahren ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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