Geblitzt in Rumohr, A 215, km 11,700, in Rtg. Hamburg- schnelle Hilfe vom Fachanwalt!

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Ihnen wird ein Überschreiten der hier zuässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h vorgeworfen? Ab einer Überschreitung um 21 km/h kommt zu dem Bußgeld ein Punkt hinzu und schon ab 26 km/h ist ein Monat Fahrverbot möglich und ein Eintrag ins Fahreignungsregister kann auch für mögliche spätere Verstöße strafschärfend wirken. Aber dies Folgen könnten abgewendet werden, wenn ein erfahrener Verteidige die Messung überprüft. Denn aufgestellt ist hier ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed, welches durch seine gerichtsbekannte Unzuverlässigkeit die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs ist.

Die Funktionsweise des Geräts ist einfach erklärt. Laserimpulse erfassen die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter und werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Messsensor zurückgesandt. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der benötigten Fahrzeit und damit auch eine Berechnung der Geschwindigkeit.

Aber schon die Länge der Messstrecke ist die größte Fehlerquelle. Durch sie kommt es zu einer Signalauffächerung und damit verbundenen Verzerrung der Rückstrahlsignale. Diese Datenbeeinflussung ist so häufig, dass allein wegen ihr etwa jede zweite Messung falsch ist. Wird mehr als Fahrzeug im Messbereich erfasst, kommt es zu Ungenauigkeiten bei der Zuordnung, mit der Folge, dass im Einspruchsverfahren kein Nachweis geführt werden kann, dass tatssächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Oft wird auch beim Aufbau der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert. Dann führt schon die kleinste Ungenauigkeit automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder das Messprotokoll nicht exakt ausgefüllt, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen. Auch wenn ein Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal fehlt, ist die Messung unverwertbar.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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