Geblitzt in Schafflund, auf der Lecker Chaussee, B 199- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Die Bußgeldstelle Flensburg macht Ihnen in einem Anhörungsbogen einen Geschwindigkeitsverstoß zum Vorwurf? Sie sollen hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h überschritten haben?

Dann drohen bei mehr als 20 km/h  ein Punkt und ein Bußgeld von 100,00 €. Ab 26 km/h sind ein Punkt, ein Monat Fahrverbot sowie ein Bußgeld von 150,00 € vorgesehen. Wiederholungstäter müssen damit rechnen, dass pauschal ein strafschärfender Vorsatz angenommen wird und Fahranfängern droht die Verlängerung der Probezeit sowie die zwangsweise Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Allerdings wird hier eine Lichtschrankenmessung durchgeführt. Die dabei auftretenden Fehler sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Die Messzeit, welche der Geschwindigkeitsbestimmung zugrunde liegt, wird mittels zweier Quarzuhren ermittelt. Die Messzeit knüpft an Unterbrechungen der Lichtschranke an und damit an einen Wegfall des in den Fotoelementen des Empfängerteils durch Eintreffen des Infrarotlichts erzeugten Stroms.

Dabei müssen die Strahlen der Lichtschranke genau senkrecht zur Fahrtrichtung verlaufen. Gerade dieses Aufbauerfordernis wird oft vernachlässigt und führt zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Vor der Inbetriebnahme sind zahlreiche Tests zu dokumentieren. Fehlt dieses in der Akte, liegt keine verwertbare Messung vor.

Schon der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs kann die Messung zu Ihren Lasten beeinflussen.

Durchfahren mehrere Fahrzeuge hintereinander den Messbereich, können Zuordnungsschwierigkeiten auftreten.

Ist die Eichung des Geräts abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für jeden Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein.  

Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Er verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Die Kanzlei hat Niederlassungen in Kiel und Berlin sowie eine Zweigstelle in Cottbus. Die örtliche Entfernung  ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung. Im Gegenteil, bisher wurden alle Verfahren vor dem Amtsgericht Flensburg eingestellt.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



Foto(s): andreas junge

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