Geblitzt in Schönbek, auf der A 7, in Höhe km 85,375, Rtg. Flensburg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h vorgeworfen.

Dann haben Sie Glück im Unglück, denn gemessen wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Zwar ist es eines der am häufigsten verwendeten Geräte, jedoch ist seine Fehleranfälligkeit durch zahllose Tests nachgewiesen.

So führen Fehler bei der geräteinternen Datenauswertung dazu, dass auf mindestens jedem zweiten Bescheid falsche Geschwindigkeiten angegeben sind.

Für eine fehlerfreie Messung muss der Blitzer die Fahrbahn mit Laserstrahlen in einem rechten Winkel abtasten. Oft wird dieser aber ungenau eingestellt, was automatisch überhöhte Geschwindigkeiten zur Folge hat.

Werden mehrere Fahrzeuge gleichzeitig von dem Gerät erfasst, kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist nicht sicher nachweisbar, bei welchem Auto die Geschwindigkeit gemessen wurde.

Nach dem Aufbau und vor der Inbetriebnahme müssen zahlreiche Funktionstests durchgeführt werden. Sind diese nicht vollständig dokumentiert, wird die Messung verworfen.

Gleiches gilt, wenn die Eichung des Blitzers abgelaufen ist.

Diese und noch viele andere Fehler können in den Messdaten Ihrer Messung gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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