Geblitzt in Stapel, OT Norderstapel, Schulstraße, B 202, Ri. Hauptstr, H.-Nr. 13- Rat vom Fachanwalt!

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Die Bußgeldstelle des Kreises Schleswig- Flensburg macht Ihnen den Vorwurf, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 30 km/h überschritten?

Dann drohen bei mehr als 20 km/h  zuviel ein Punkt und ein Bußgeld von 100,00 €. Ab 26 km/h sind ein Punkt, ein Monat Fahrverbot sowie ein Bußgeld von 150,00 € vorgesehen. Wiederholungstäter müssen damit rechnen, dass pauschal ein strafschärfender Vorsatz angenommen wird, Fahranfängern droht die Verlängerung der Probezeit sowie die zwangsweise Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Doch soweit muss es nicht kommen. Denn gemessen wird hier mit einem Messgerät des Typs LEIVTEC XV3. Dessen gerichtsbekannte Schwächen sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Bei diesem Messverfahren wird die Veränderung des Abstandes vom Gerät zum Messobjekt gemessen und registriert. Die Infrarotstrahlen werden mit 50 mrad "entzerrt" ausgesandt. Dadurch wird eine Fläche von ca. 2,5 m Breite und 2,0 m Höhe in einer Messentfernung von ca. 40- 50 m gleichmäßig bestrahlt. Nach der erkannten Einfahrt eines Fahrzeugs in den Messbereich wird eine große Anzahl von Infrarotimpulsen ausgesandt, am gemessenen Fahrzeug reflektiert und durch einen Empfangssensor am Blitzer registriert. Die gemessene Laufzeit der Impulse, ergibt die Entfernung zum Messobjekt. Aus dem Ergebnis von 30 bis 300 einzelnen Teilmessungen ergibt sich die Veränderung der Entfernung zum gemessenen Fahrzeug, daraus leitet sich die Geschwindigkeit ab.

Durch die Länge der Messstrecke kann es aber zur einer verzerrten Registrierung der zurückgesandten Signale kommen.  Dies ist auch der Grund, warum bei einem hohen Anteil der Messergebnisse  die berechnete Geschwindigkeit nicht stimmt.

Das Auslösen der Kamera erfolgt erst nach dem eigentlichen Messvorgang. Dadurch kann es zu Problemen bei der Fahrzeugzuordnung kommen und zwar besonders dann, wenn sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich befinden.

Vor der Inbetriebnahme des Geräts müssen zahlreiche Tests durchgeführt werden. Sind diese nicht ordnungsgemäß dokumentiert, darf die Messung nicht verwertet werden.

Häufig ist die Eichung des Geräts abgelaufen. Dann ist die gesamte Messreihe zu annullieren oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % zu gewähren.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Die von Rechtsanwalt Junge betreuten Bußgeldverfahren enden überproportional häufig mit einem Freispruch oder der Einstellung des Verfahrens. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Niederlassungen in Kiel und Berlin. Die örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.  Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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