⚡️Geblitzt in Stuttgart, B 14, Höhe Schattenring, Richtung Rudolf-Sophien-Stift - Punkte und Fahrverbot weg!

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Ein Beitrag von Michael Böhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Konstanz

An der B 14 in Stuttgart befinden sich bereits diverse stationäre Blitzer, doch wird von der Stadt Stuttgart zusätzlich noch gerne mit mobilen Geräten die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit überwacht, was dann in der Regel mit Geräten vom Typ Poliscan Speed FM1 oder Traffiphot Traffistar S 330 geschieht. Auf Höhe des Schattenrings befindet sich eine besonders oft genutzte Messstelle.

Verhandlungen bei Messungen an diesem Ort finden vor dem Amtsgericht Stuttgart statt.

Messung überprüfen lassen!

Die Messgeräte und -verfahren sind prinzipiell als sog. standardisierte Messverfahren von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig zugelassen, doch werden sie immer wieder fehlerhaft aufgebaut und bedient, was die Messung dann unbrauchbar macht.

Einspruch einlegen kann sich lohnen!

Es ist deshalb sinnvoll, einen Anhörungsbogen bzw. einen Bußgeldbescheid der Landeshauptstadt Stuttgart checken zu lassen, damit Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot verhindert werden können. 

Fahrverbot weg!

Aber auch bei ordnungsgemäßer Messung kann wenigstens das Fahrverbot oft vermieden werden.

§ 4 Abs. 4 BKatV regelt, dass das für den betreffenden Tatbestand als Regelsatz vorgesehene Bußgeld angemessen erhöht werden soll, sofern von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen wird. 

Dieses „Abkaufen“ des drohenden Fahrverbotes ist insbesondere möglich, wenn der Betroffene als „Ersttäter“ geständig ist. Dem jeweiligen Richter steht ein Ermessen zu. Wenn er davon ausgeht, dass es genügt, das Bußgeld  zu erhöhen, um den Betroffenen einzuwirken, wird er auf das Fahrverbot verzichten.

Als erfahrener Verteidiger in Bußgeldsachen - mit dieser Messstelle bestens vertraut - unterstütze ich Sie gerne!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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