Geblitzt in Travenbrück, A 21, km 57,650, Rtg. Kiel- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle des Kreises Stormarn erhalten? Ihnen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften zum Vorwurf gemacht?

Dann kann dieser Geschwindigkeitsverstoß sehr teuer werden. Allerdings kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger fast immer die drohenden Strafen ersparen. Aufgestellt ist hier nämlich ein Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Zwar ist dieses immer noch als standardisiertes Messverfahren in Schleswig- Holstein anerkannt, aber zahllose Testreihen und Gerichtsverfahren haben die Fehleranfälligkeit dieses Blitzers nachgewiesen.

Dessen Messsystem ist simpel. Eine Fahrbahnlänge von 75 Metern wird von in einem rechten Winkel ausgesandten Laserstrahlen abgetastet. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zum Blitzer zurück. Die dadurch ermöglichte Weg- Zeit- Berechnung hat die gefahrene Geschwindigkeit als Ergebnis.

Aber gerade die Länge der Messstrecke führt dazu, dass die empfangenen Signale verzerrt sind und hierdurch die Berechnung negativ beeinflusst wird. Schon allein aus diesem Grund werden bei ca. der Hälfte aller Bescheide falsche Geschwindigkeiten angegeben.  Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich des Blitzers, kann es auch zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung kommen. Dann ist nicht sicher, bei welchem die angegebene Geschwindigkeit gemessen wurde. Häufig ist auch der Messwinkel falsch eingestellt. Die deswegen auftretenden "Schrägmessungen" führen immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Fehlt in der Akte ein zertifizierter Nachweis, dass die Messbeamten an diesem Blitzertyp geschult wurden, wird die Messung ebenfalls verworfen. Das Gleiche gilt auch, wenn die Geräteeichung nicht fristgerecht erneuert wurde. 

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht Ihrer Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Akte aus und lässt für jeden Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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