⚡️Geblitzt in Ubstadt-Weiher, BAB 5, Km 600,2, Frankfurt-Basel - Abstandsmessung! Fahrverbot und Punkte vermeiden!

  • 1 Minuten Lesezeit

Ein Beitrag von Michael Böhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Konstanz

Das Regierungspräsidium Karlsruhe wirft zahlreichen Fahrern vor, auf der A 5 bei Ubstadt-Weiher (KM 600,2) in Fahrtrichtung Basel eine Unterschreitung des zulässigen  Abstands begangen zu haben.

Tabelle 2 im Anhang zur Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) regelt in Nr. 12.5 bis 12.7.5 die Sanktionen bei Abstandsverstößen.  Wer ab einem Tempo von über 80 km/h weniger als 5/10 des halben Tachowerts Abstand einhält, kann mit einen Bußgeld und mindestens einem Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg) belegt werden. Ein Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten Länge kommt infrage, wenn weniger als 3/10 des halben Tachowerts ab einem Tempo vom 100 km/h Abstand gehalten werden – die höchste Regelbuße beträgt € 400,00, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot. Diese Folge droht, wenn bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h 1/10 des halben Tachowerts unterschritten werden.

Verhandlungen für Abstandsverstöße in Ubstadt-Weiher finden vor dem Amtsgericht Karlsruhe statt.

Wie kann man gegen die Messung vorgehen?

Es ist zu prüfen, ob Messfehler mit dem  Messgerät VKS 4.5 und vor allem Zuordnungsfehler vorliegen. Dem Fahrer muss es zudem möglich gewesen sein, den erlaubten Abstands einzuhalten. Dies scheidet aus, wenn z.B. ein Dritter gerade ausgeschert ist und sich in den Sicherheitsabstand hineingedrängt hat.

Einspruch einlegen lohnt sich!

Aber auch dann, wenn die Messung technisch zutreffen sollte, kann das Fahrverbot abgewendet werden. Dabei ist die individuelle Situation des Fahrers zu berücksichtigen, insbesondere die Angewiesenheit auf die Fahrerlaubnis. Sofern keine Einträge in Flensburg existieren und sich der Betroffene einsichtig zeigt, stehen die Chancen, dass das Gericht zwar über § 4 Abs. 4 BKatV das Bußgeld erhöht, aber kein Fahrverbot ausspricht, gut. Bei mehrmonatigem Fahrverbot ist dann zumindest eine Reduzierung drin.

Als erfahrener Verteidiger in Bußgeldsachen habe ich schon einige Abstandsmessungen erschüttert und zahlreiche Fahrverbote abgewendet. Ich unterstütze auch Sie gerne!


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