⚡️Geblitzt in Villingen-Schwenningen, BAB 81, km 679,083, Singen-Stuttgart - Bußgeld, Punkte und Fahrverbot weg!

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Ein Beitrag von Michael Böhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Konstanz

Am Rand der A 81 bei km 679,083 auf der Gemarkung der Stadt Villingen-Schwenningen in Fahrtrichtung Stuttgart hat die Verkehrspolizeiinspektion Zimmern o.R. eine Messstelle eingerichtet. Die Messbeamten verwenden meist ein Lasermessgerät vom Typ PoliScanSpeed FM 1,  mitunter aber auch ein Lasergerät der Marke LTI 20/20 Truspeed.

Wegen ihrer Lage im Landgerichtsbezirk Konstanz wird der Messpunkt vor dem für alle Autobahnabschnitte in diesem Distrikt zuständigen Amtsgericht Konstanz verhandelt.  

Messung überprüfen lassen!

Es ist anzuraten, einen Anhörungsbogen und vor allem einen Bußgeldbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe prüfen zu lassen, um Bußgeld, Punkte oder gar ein Fahrverbot zu vermeiden. Die Messgeräte  und -verfahren sind zwar grundsätzlich als sog. statndardisierte Messverfahren behördlich genehmigt worden, doch müssen sich die Messbeamtenstets sorgfältig an die jeweilige Bedienungsanleitung halten, damit der verlangte Standard gewährleistet ist. Wenn dies missachtet wird, kann die Messung häufig nicht verwertet werden.

Doch sogar bei einwandfreier Messung wird häufig kein Fahrverbot verhängt.

 § 4 Abs. 4 BKatV sieht eine Bußgelderhöhung vor, wenn das Gericht von seinem Ermessen Gebrauch macht und ausnahmsweise vom Fahrverbot absieht. 

Das „Abkaufen“ des drohenden Fahrverbotes setzt voraus, dass der Betroffene „Ersttäter“ ist und sich einsichtig zeigt. Das Gericht prüft die Voraussetzungen in jedem Einzelfall.

Als erfahrener Verteidiger in Bußgeldsachen unterstütze ich Sie gerne!


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