Geblitzt in Wasbek, auf der A 7, bei km 96,980, in Rtg. Hamburg- Punkte, Bußgeld und Fahrverbot vermeiden!

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Ihnen wird vorgeworfen, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten?

Der drohende Bußgeldbescheid kann dann teuer werden.

Denn es drohen schon bei mehr als 20 km/h  ein Punkt und ein Bußgeld von 100,00 €. Ab 26 km/h sind ein Punkt, ein Monat Fahrverbot und ein Bußgeld von 150,00 € vorgesehen. Wiederholungstäter müssen damit rechnen, dass pauschal ein strafschärfender Vorsatz angenommen wird und Fahranfängern droht die Verlängerung der Probezeit und die zwangsweise Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Aber soweit muss es nicht kommen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar und hier sind die Fehlerquellen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ Poliscan Speed die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dessen Messung erfolgt auf der Grundlage einer Laserpulslaufzeitmessung (LIDAR= Light Detection And Ranging). Die Fahrzeuge werden von einem horizontal scannenden LIDAR erfasst, dieser sendet dabei kurze Laserimpulse aus. Diese tasten einen Fahrbahnbereich in einer Entfernung zwischen 10 und 75 Metern innerhalb eines horizontalen Blickfeldes (Scannwinkel) von 45 Grad ab. Die Entfernung eines Fahrzeugs wird über die Laufzeit der Laserimpulse gemessen, die nach Ihrer Reflexion am gemessenen Fahrzeug wieder vom Gerät empfangen werden. Sobald der voreingestellte Grenzwert überschritten wird, fertigt das Gerät ein Foto des Fahrzeugs an.

Durch die Länge der Messstrecke kommt es aber zu einer Auffächerung der Laserimpulse. Hierdurch können Unregelmäßigkeiten bei der Datenerfassung auftreten. Diese verursachen bei mindestens jeder zweiten Messung falsche Geschwindigkeitsangaben. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler aufgetreten sein.

Die zeitliche Zäsur zwischen dem Erfassen der Geschwindigkeit und dem Fotografieren führt bei dichtem Verkehr zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Das Foto ist dann nicht mehr verwertbar.

Ist der Scanwinkel nicht korrekt eingestellt, kommt es automatisch zur Anzeige überhöhter Geschwindigkeitswerte.

Falls sich in der Messakte kein Zertifikat befindet, dass die Messbeamten an diesem Gerät  geschult wurden, kann die Messung ebenfalls keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Ist die gesetzlich vorgeschriebene Eichung abgelaufen oder nicht ordnungsgemäß dokumentiert, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen. Zumindest ist ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % zu gewähren.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Niederlassungen in Berlin, Kiel und Cottbus. Die örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.




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