Geblitzt in Wesenberg, A 1, km 46,730, in Rtg. Hamburg- Hilfe vom Fachanwalt!

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In einem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle des Kreises Stormarn wird Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h vorgeworfen. Bevor Sie sich mit den drohenden Strafen abfinden (z.Bsp. einen Punkte ab 21 km/h zu schnell oder ein mögliches Fahrverbot bei 26 km/h), ist es erfolgversprechend, den Vorgang durch einen erfahrenen Verteidiger prüfen zu lassen. 

Denn aufgebaut ist hier ein Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed, welches in Schleswig- Holstein noch als standardisiertes Messverfahren anerkannt ist. Jedoch haben zahlreiche Gerichtsverfahren dessen Fehleranfälligkeit und Unzuverlässigkeit nachgewiesen. Daher liegt die Anzahl der Verfahren, welche nach einem Einspruch eingestellt werden, hier weit über dem Durchschnitt.

Die Messmethode des Geräts ist einfach erklärt. Es sendet Laserimpulse  aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese sofort und senden Sie zu dem Messsensor zurück. Dadurch entsteht eine Datenerfassung, welche eine Bestimmung der Fahrzeit und damit auch eine Berechnung der Geschwindigkeit ermöglicht.

Die überlange Messstrecke führt aber zu einer Signalauffächerung und verursacht dadurch auch eine Verzerrung der Rückstrahlsignale. Diese Beeinflussung der empfangenen Daten tritt so häufig auf, dass etwa die Hälfte aller Messergebnisse schon aus diesem Grund falsch sind. Oft ist auch der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was immer überhöhte Geschwindigkeitswerte verursacht. Sobald sich mehr als ein Fahrzeug im Erfassungsbereich des Blitzers befindet, kann es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung kommen. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das Auto auf dem Foto gemessen wurde. Nach den Herstellervorgaben muss eine Schulung des Messpersonals stattfinden. Fehlt dafür ein Nachweis in der Messakte, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, ist die Messung ebenfalls unverwertbar. 

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.


Foto(s): andreas junge

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