Geblitzt in Wiemersdorf, auf der A 7, bei km 111,050, in Richtung Hamburg- Rat vom Fachanwalt!

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Sie sollen an dieser Messstelle die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten.

Damit dieser Geschwindigkeitsverstoß nicht teuer wird, lohnt sich hier die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers.

Der Erfolg eines Einspruchs kann viele Ursachen haben, hier sind es fast immer die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ Poliscan Speed, die den Erfolg des Einspruchs garantieren.

Dieser Blitzer sendet auf einer Messstrecke von 75 Metern Laserimpulse im rechten Winkel aus. Diese tasten die ankommenden Fahrzeuge ab und ermöglichen so eine Bestimmung der für die Strecke benötigten Fahrzeit. Hieraus wird dann die Geschwindigkeit berechnet.

Jedoch kommt es naturgemäß zu einer Auffächerung der Strahlen. Diese führt zu einer fehlerhaften Datenverarbeitung und Berechnung. Aus diesem Grund werden mindestens bei jedem zweiten Bescheid falsche Geschwindigkeiten angegeben.

Ist der Messwinkel nicht exakt eingestellt, kommt es zu sogenannten "Schrägmessungen". Deren Ergebnis sind ganz automatisch überhöhte Geschwindigkeitsangaben.

Vor der eigentlichen Inbetriebnahme des Geräts müssen zahlreiche Funktionstests durchgeführt werden. Werden diese nicht ordnungsgemäß dokumentiert, darf die Messung nicht verwertet werden.

Befinden sich mehrer Fahrzeuge im Erfassungsbereich des Geräts, kann es Schwierigkeiten bei der Zuordnung kommen. Dann ist es nicht sicher, dass die angegebene Geschwindigkeit auch tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Fehlt es an einem Nachweis, dass die Beamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, wird die Messung ebenfalls verworfen.

Oft werden die Wartungsfristen nicht eingehalten und es kommt zu einem Verfall der Eichung. Dann ist die gesamte Messreihe zu annullieren oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % zu gewähren.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Fallakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen, von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Niederlassungen in Berlin, Kiel und Cottbus. Die örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung. 

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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