Geblitzt: Karlsruhe- Stupferich, BAB 8, km 262,350 Stuttgart- Karlsruhe- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!
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Die Zentrale Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums in Karlsruhe wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vor? Dieser Vorwurf kann meist erfolgreich entkräftet werden. Denn mit Hilfe eines spezialisierten Verteidigers kann die Messung fast immer angefochten werden. Denn aufgebaut ist hier ein Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed. Dessen zahllosen Fehlerquellen sind fast immer die Ursache für den Erfolg eines Einspruchs.
Das Gerät funktioniert nach einem einfachem Prinzip. Dieser Blitzer sendet ununterbrochen Lasersignale aus, welche einen Bereich von 75 Meter erfassen. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese Impulse und senden sie dadurch zu dem Blitzer zurück. Die dabei gewonnenen Messwerte sind dann die Grundlage für eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.
Allerdings verursacht die hier eingestellte überlange Messstrecke nicht geplante Signalauffächerungen und damit auch Verzerrungen der Rückstrahlimpulse. Selbstverständlich werden dadurch auch die Messdaten verfälscht und zwar so massiv und häufig, dass schon allein wegen diesem Fehler etwa die Hälfte aller Messergebnisse falsch ist. Außerdem befinden sich fast immer mehrere Fahrzeuge im Messbereich, was zu Ungenauigkeiten bei der Fahrzeugerfassung führen kann. In diesen Fällen ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch wirklich das Auto auf dem Foto mit der angezeigten Geschwindigkeit gemessen wurde. Nach den Herstellervorgaben muss sich der Messsensor während des Messvorgangs exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn befinden. Oft geschieht die Ausrichtung während des Aufbaus aber nicht genau genug, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Vor der Inbetriebnahme müssen zahlreiche Funktionstests durchgeführt werden. Sind diese nicht vollständig dokumentiert, darf die Messung nicht verwertet werden. Dies gilt auch, wenn in der Akte ein aktueller Schulungsnachweis für das Messpersonal fehlt.
Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.
Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Dieses weist die bei Ihrer Messung aufgetretenen Fehler nach.
Das Resultat ist dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung.
Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten, einschließlich des Gutachtens, auf. Mit der Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligungen werden von Rechtsanwalt Andreas Junge nicht geltend gemacht.
Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an.
Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 möglich.
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