Geblitzt: Longkamp, B 50, Gem. Longkamp, ca. km 88,06, FR Morbach- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Rheinland- Pfalz wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h vor? Zwar können die drohenden Strafen teuer werden, aber es lohnt sich, die Messung mit Hilfe eines erfahrenen Verteidigers anzufechten. Denn aufgestellt ist ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed, welches durch seine Unzuverlässigkeit die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs ist. Allein wegen ihm werden hier überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt.

Dieses Messgerät sendet ununterbrochen Laserimpulse aus, welche die Straße auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen dann eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber die hier eingestellte überlange Messstrecke ist eine der größten Fehlerquellen. Denn sie führt zu einer nicht geplanten Auffächerung der ausgesandten Signale und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Natürlich werden dadurch auch die Messwerte verfälscht und zwar so oft und massiv, dass schon allein dieser Systemfehler bei jeder zweiten Messung zu falschen Ergebnissen führt. Auch treten Ungenauigkeiten bei der Zuordnung auf, sobald sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich befindet. Dann ist kein sicherer Nachweis möglich, dass auch wirklich das abgebildete Auto gemessen wurde. Der Gerätesensor muss unbedingt im rechten Winkel zur Straße justiert werden. Aber sehr häufig ist die Ausrichtung beim Aufbau nicht exakt genug. Dann führen schon kleinste Abweichungen zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten oder wird ein Ablauf der Geräteeichung festgestellt, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein Gutachten durch den TÜV erstellen. Dieses dient dann als Nachweis für die aufgetretenen Messfehler.

Das Resultat ist dann ein Freispruch oder Verfahrenseinstellung. Punkte oder ein Fahrverbot haben Sie dann nicht mehr zu erwarten, vielmehr gibt es gar keinen Eintrag im Fahreignungsregister in Flensburg.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, einschließlich die des Gutachters. Eventuelle Selbstbeteiligungen werden von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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