Geblitzt: Ludwigshafen, Gem. Ludwigshafen, A 650, KM 1,34 FR Ludwigshafen- Häufig Fehler bei der Messung!

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Auf der Autobahn A 650, im Bereich der Kilometerangabe 1,34 in Fahrtrichtung Ludwigshafen, wird regelmäßig die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kontrolliert. Zuständig für die Überwachung ist die Zentrale Bußgeldstelle des Polizeipräsidiums Rheinland-Pfalz in Speyer. Zum Einsatz kommt hierbei ein mobiles Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed. Dieser Streckenabschnitt stellt einen bekannten Schwerpunkt der Verkehrsüberwachung dar. Aus verkehrsrechtlicher Sicht gilt die Messstelle als fehleranfällig, was die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid deutlich erhöht – vor allem, wenn man sich frühzeitig an einen spezialisierten Verteidiger wendet.

Wie funktioniert das PoliScan-Speed-Messgerät – und warum ist es so häufig fehlerhaft?

Das Messsystem PoliScan Speed arbeitet mit Lasertechnologie, genauer gesagt mit einem LIDAR-Verfahren. Das Gerät sendet eine Vielzahl von Laserimpulsen in einen definierten Messbereich, der auf der Autobahn eine Länge von bis zu 75 Metern umfasst. Fahrzeuge, die diesen Bereich durchfahren, reflektieren die Impulse, welche vom Sensor des Geräts wieder empfangen werden. Über die Laufzeit dieser Signale wird anschließend mithilfe einer Weg-Zeit-Berechnung die Geschwindigkeit des Fahrzeugs ermittelt.

Das klingt technisch präzise, doch in der Praxis ist genau dieses Verfahren besonders anfällig für systematische Messfehler. Denn durch die Länge des Messbereichs kommt es zu einer Auffächerung der ausgesandten Signale. Die reflektierten Rückstrahlsignale werden dadurch verzerrt, was zu fehlerhaften Messwerten führen kann. Statistisch gesehen ist rund jede zweite Messung durch diese technischen Unschärfen fehlerhaft.

Ein häufiges Problem besteht auch darin, dass sich mehr als ein Fahrzeug gleichzeitig im Messbereich befindet. In diesem Fall kann das Gerät nicht mehr sicher unterscheiden, welches Fahrzeug tatsächlich die gemessene Geschwindigkeit hatte. Im späteren Verfahren kann die Bußgeldstelle dann oft nicht zweifelsfrei nachweisen, ob die Geschwindigkeitsüberschreitung überhaupt dem abgebildeten Fahrzeug zuzuordnen ist. Diese Unsicherheit allein kann ausreichen, um den Bußgeldbescheid erfolgreich anzufechten.

Weitere Fehler entstehen beim Aufbau des Geräts. Der Messsensor muss exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn positioniert werden. Schon kleinste Abweichungen von dieser Ausrichtung führen dazu, dass Geschwindigkeiten deutlich zu hoch gemessen werden. In der Praxis ist dieser Aufbau häufig fehlerhaft.

Auch die formalen Voraussetzungen der Messung müssen genau geprüft werden. Ist in der Akte kein Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten vorhanden, darf das Messergebnis nicht verwertet werden. Noch gravierender ist es, wenn die Eichfrist des Geräts abgelaufen ist – in diesem Fall wird die gesamte Messreihe für ungültig erklärt.

All diese Schwächen lassen sich durch ein unabhängiges, TÜV-zertifiziertes Sachverständigengutachten nachweisen – ein Vorgehen, das erfahrungsgemäß gute Erfolgschancen im Einspruchsverfahren bietet.

Warum ein Einspruch gerade hier besonders lohnenswert ist

Die Kombination aus technischer Anfälligkeit des PoliScan-Speed-Systems, häufiger Mehrfacherfassung von Fahrzeugen und möglichen formalen Fehlern macht die Messung auf der A 650 bei Ludwigshafen besonders angreifbar. Gerade bei dieser bekannten Kontrollstelle zeigen sich regelmäßig Unstimmigkeiten, die zu einer Einstellung des Verfahrens oder zu einem vollständigen Wegfall des Bußgeldes führen können.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit vielen Jahren bundesweit im Verkehrsrecht tätig und auf die Verteidigung in Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsverstößen spezialisiert. Seine Erfahrung mit PoliScan-Speed-Messungen, seine Zusammenarbeit mit TÜV-Gutachtern und seine genaue Kenntnis der gerichtlichen Anforderungen an eine verwertbare Messung machen ihn zu einem sehr guten Verteidiger. Er kennt die Schwächen dieser Messpraxis genau – und weiß, wie man sie im Verfahren gezielt angreift.

Keine Kosten bei bestehender Rechtsschutzversicherung

Für Mandanten mit einer bestehenden Rechtsschutzversicherung ist die Verteidigung durch Rechtsanwalt Junge vollständig kostenfrei. Selbst dann, wenn Ihr Versicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung vorsieht, müssen Sie diese nicht tragen – denn Rechtsanwalt Junge verzichtet bewusst darauf, diese geltend zu machen. Damit ist die Prüfung Ihrer Erfolgsaussichten und eine umfassende Verteidigung im Bußgeldverfahren für Sie ohne finanzielles Risiko verbunden. Gerade bei Verfahren mit unklarer Beweislage und häufigen Messfehlern wie bei PoliScan Speed ist dies ein erheblicher Vorteil, den Sie nicht ungenutzt lassen sollten.

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Wer auf der A 650 in Ludwigshafen wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wurde, sollte den Vorwurf nicht einfach hinnehmen. Die technischen und formalen Fehlerquellen bei PoliScan-Speed-Messungen sind zahlreich – und die Erfolgsaussichten eines Einspruchs oft überraschend hoch. Mit Rechtsanwalt Andreas Junge steht Ihnen ein erfahrener Verteidiger zur Seite, der bundesweit tätig ist und zahlreiche Verfahren erfolgreich geführt hat. Frühzeitiger Kontakt kann entscheidend sein – zögern Sie nicht.

Foto(s): Andreas Junge

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