Geblitzt: Norderstedt, Poppenbütteler Str. Höhe Hsnr. 143, FR Norderstedt-Mitte- Bußgeld vermeiden!

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Sie sollen die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 30 km/h überschritten haben. Dieser Geschwindigkeitsverstoß kann teuer werden, aber die Erfolgsaussichten für Ihren Einspruch sind hier sehr gut.

Denn gemessen wird hier mit einem Lasermessgerät vom Typ Poliscan Speed. Dieses ist seit seiner Einführung umstritten und für seine extreme Fehleranfälligkeit bekannt.

Dieser Blitzer sendet Laserimpulse und zwar auf eine Entfernung von 75 Metern in einem rechten Winkel. Fährt in diese Strahlen ein Fahrzeug hinein, startet eine Laser- Puls- Laufzeit- Messung. Die dabei ermittelte Objektkontur ergibt sich daraus, dass das Fahrzeug die Lichtimpulse mit verschiedenen Teilen reflektiert und zurücksendet, womit sich ein dreidimensionales Bild ergibt. Dieses wird in einem kartesischen System erfasst und mit einer Regressionsgeraden versehen, aus der sich letztlich die Durchschnittsgeschwindigkeit ergibt.

Aber durch die Streckenlänge kommt es zu einer Strahlenaufweitung. Diese führt zu einer Verzerrung der reflektierten Signale und damit zu einer fehlerhaften Datenerfassung. Aus diesem Grund werden auf mindestens jedem zweiten Bußgeldbescheid falsche Geschwindigkeiten angegeben.

Ist der Messwinkel nicht genau auf die Fahrbahnneigung eingestellt, führt schon die Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Die Kamera wird erst nach der Berechnung der Geschwindigkeit ausgelöst. Daher kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung, wenn sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich des Blitzers befinden.

Wurden die Wartungsintervalle nicht eingehalten, kann es zu einem Ablauf der Geräteeichung kommen. Dann wird die gesamte Messung annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht Ihrer Rohmesssdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt für jeden Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dessen Fehlerauswertung ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten. 

Rechtsanwalt Andreas Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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