Geblitzt: Ratekau, A 1, Km 64,900 in Rtg. Puttgarden- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie haben einen Anhörungsbogen oder schon Bußgeldbescheid erhalten, weil Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen wird? Dann lohnt es sich, einen erfahrenen Verteidiger mit der Abwehr der drohenden Strafen zu beauftragen. Dabei werden die Hauptargumente die Schwächen und Fehlerquellen des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ Poliscan Speed sein.

So führt schon eine fehlerhafte Datenerfassung dazu, dass bei mindestens jeder zweiten Messung falsche Geschwindigkeitswerte angezeigt werden. Die Länge der Messstrecke von 75 Metern führt dazu, dass oft mehrere Fahrzeuge vom Gerät erfasst werden. Die dann auftretenden Zuordnungsschwierigkeiten führen dazu, dass die Bußgeldstelle nicht sicher nachweisen, bei welchem die angezeigte Geschwindigkeit gemessen wurde. Häufig ist auch der Messwinkel nicht exakt genug eingestellt. Dann führt schon die geringste Abweichung automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Ist das Gerät nicht fristgerecht gewartet, kommt es zu einem Ablauf der Geräteeichung. Dann ist die gesamte Messreihe zu annullieren oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % zu gewähren. Fehlt in der Akte ein zertifizierter Nachweis, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, ist die Messung ebenfalls zu verwerfen. Während des Geräteaufbaus müssen zahlreiche Funktionstests durchgeführt werden. Sind diese nicht vollständig und exakt protokolliert, kann die Messung ebenfalls kein verwertbares Beweismittel sein.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht Ihrer Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich



Foto(s): andreas junge

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