Geblitzt: Rumohr, A 215, km 11,050, in Rtg. Neumünster- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Rendsburg- Eckernförde wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h vor? Dann lohnt es sich, nach Erhalt des Anhörungsbogens einen erfahrenen Verteidiger zu beauftragen. Denn aufgebaut ist hier ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed und dessen Unzuverlässigkeit ist die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs. 

Das Messprinzip dieses Blitzers ist einfach erklärt. Die Autobahn wird auf einer Länge von 75 Metern durch Laserimpulse erfasst. Diese werden von den Fahrzeugen reflektiert und zu dem Gerät zurückgesandt. Dadurch ist eine Weg- Zeit- Messung möglich, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist. 

Aber durch die Länge der Messstrecke kommt es zu einer Impulsauffächerung und damit verbunden zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Bei etwa jeder zweiten Messung ist dies die Ursache für eine falsche Geschwindigkeitsangabe. Außerdem muss nach den Herstellervorgaben der Sensor genau im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Oft geschieht dies nicht mit der nötigen Genauigkeit, was immer überhöhte Geschwindigkeitsangaben zur Folge hat. Bei diesem Messsystem treten bei dichtem Verkehr Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf. Im Einspruchsverfahren ist dann der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Häufig ist auch die Geräteeichung ungültig oder aus anderen Gründen erloschen. Dann wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Nach den Herstellervorgaben muss zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Messung eine Schulung des Messpersonals stattfinden. Ist eine solche nicht in der Akte vermerkt, kann der Verteidiger ein Beweisverwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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