Geblitzt: Schenefeld, Blankeneser Ch. i. H. Nr. 24, Kiga, FR Hamburg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

  • 2 Minuten Lesezeit

Sie sind hier vom Blitzer erfasst worden und die Bußgeldstelle des Kreises Pinnberg wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zum Vorwurf? Das Überprüfen des Vorgangs durch einen spezialisierten Verteidiger lohnt sich! Denn dank der Unzuverlässigkeit des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed ist die Einstellungsquote im Einspruchsverfahren hier überdurchschnittlich hoch.

Die Messmethode basier auf folgendem Prinzip. Das Gerät sendet Laserimpulse aus, welche die Fahrbahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Diese Signale werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Messsensor zurückgesandt. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber durch die überlange Messstrecke kommt es zu einer Signalauffächerung und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die dadurch hervorgerufene Verfälschung der Messdaten tritt som häufig und massiv auf, dass schon aus diesem Grund etwa 50 % aller Messergebnisse falsch sind. Oft ist auch der Messsensor nicht exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet, was immer zu überhöhten Messergebnissen führt. Sobald sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich befindet, treten außerdem Ungenauigkeiten bei der Erfassung auf. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Auto vom Blitzer gemessen wurde. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten ist die Messung nicht verwertbar. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen unzulässig, kann der Verteidiger ebenfalls ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung durch entsprechende Beweisanträge nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder ein Fahrverbot sind damit ausgeschlossen.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema