Geblitzt: Schleswig-, Brockdorff-Rantzau-Str. K51 Höhe Einmündung Pulverholz Rtg.

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Wenn Sie hier geblitzt wurden, sind die Chancen sehr gut, dass Ihr Einspruch Erfolg hat. Denn die Schwächen des hier verwendeten Lichtmesssystems sind hierfür die beste Garantie.

Dieses misst die Geschwindigkeit mittels mehrerer Infrarot- oder Laserstrahlen, welche die Fahrbahn im rechten Winkel überqueren. Aus der Zeit, welche für das Passieren der einzelnen Strahlen gebraucht wird, berechnet der Blitzer die gefahrene Geschwindigkeit.

Allerdings wird die Kamera erst nach der Berechnung ausgelöst. Daher kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung, wenn sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich des Geräts befinden. Dieses ist zum Beispiel bei Kolonnenfahrten der Fall.

Die Lichtstrahlen der Lichtschranke müssen unbedingt senkrecht zur Fahrbahn verlaufen. Geschehen hier beim Aufbau Ungenauigkeiten, verursacht schon die Abweichung um ein Grad überhöhte Geschwindigkeitsangaben.

Herausragende Fahrzeugteile können zu Abtastfehlern führen, weil unterschiedliche Fahrzeugteile Anknüpfungspunkte für die Messung bilden.

Vor der Inbetriebnahme müssen zahlreiche Tests durchgeführt werden. Sind diese nicht ordnungsgemäß in der Akte dokumentiert, ist die Messung zu verwerfen.

Eine ungültige Geräteeichung hat die Annullierung der gesamten Messreihe zur Folge, zumindest wird ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Durchsicht Ihrer Rohmessdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die eventuelle örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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