Geblitzt: Senden, BAB 7, Abschnitt 760, km 0,0, Ast F-M, Ast F-M, Ri. Füssen- Fehler bei der Messung!

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Die Bußgeldstelle Straubing wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h vor? Dann kann der drohende Bußgeldbescheid schnell teuer werden und sogar bei mehr als 20  km/h Überschreitung einen Punkt beinhalten. Bei entsprechenden Vorbelastungen ist auch schon ab 26 km/h zuviel ein Monat Fahrverbot möglich. Doch all das kann fast immer verhindert werden, wenn der Vorgang durch einen erfahrenen Verteidiger überprüft wird. Denn die Schwächen und Unzuverlässigkeit des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ  PoliScan FM1 in Enforcement Trailer sind ein sicherer Garant für den Erfolg eines Einspruchs.

Das Messschema dieses Blitzers ist einfach erklärt. Laserimpulse erfassen die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter. Fahren Pkw in diesen Messbereich, werden die entsprechenden Impulse reflektiert und zu dem Messsensor zurückgesandt. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen dem Gerät eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit sein soll.

Aber schon die übermäßig lange Messstreckem ist eine der größten Fehlerquellen,  führt  sie doch zu einer Auffächerung der ausgesandten Impulse und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die damit verbundene Verfälschung der Messdaten tritt so häufig auf, dass schon wegen dieses Serienfehlers etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Sobald sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich befindet, können auch Zuordnungsschwierigkeiten auftreten. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass wirklich das abgebildete Fahrtzeug gemessen wurde. Häufig ist auch der Messsensor nicht genau im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten führt. Die Messbeamten müssen vor dem Einsatz an diesem Gerätetyp geschult werden. Fehlt der entsprechende Nachweis in der Akte, besteht ein Verwertungsverbot. Wird festgestellt, dass die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig ist, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert.

Diese und viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge zuerst Ihre Messakte und lässt dann ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die bei der Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Im Einspruchsverfahren erfolgt dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, dies umfasst  natürlich auch die  Beauftragung des Gutachters.

Senden Sie einfach eine Mail  (junge@jhb.legal)oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. Er betreut erfolgreich seit Jahren bundesweit Bußgeldverfahren, von den die meisten eingestellt werden.

Eine sofortige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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