Geblitzt: Treia, Treenestraße, B 201, Abs. 120, km 0,6, Richtung Husum-Bußgeld verhindern!

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Ihnen wird in einem Anhörungsbogen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen? Dann lohnt es sich offensiv gegen den drohenden Bußgeldbescheid vorzugehen. Denn das hier aufgestellte Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed FM 1 ist für seine Unzuverlässigkeit berüchtigt.

Das Messprinzip ist simpel. Der Blitzer sendet Laserimpulse aus, welche von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Sensor zurückgesandt werden. Die hierdurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Ort- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Erfasst wird die Straße auf einer Länge von 75 Metern. Aber gerade diese Länge führt zu einer Impulsauffächerung und damit einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Schon aus diesem Grund ist etwa die Hälfte der Messergebnisse falsch. Der Messsensor muss genau im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Oft geschieht dieses nicht mit der nötigen Genauigkeit. In diesen Fällen führt schon die geringste Abweichung automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Dieser Blitzertyp hat Schwierigkeiten bei der Zuordnung, sobald mehrere Fahrzeuge hintereinander die Messstelle passieren. Dann kann im Einspruchsverfahren nicht zweifelsfrei festgestellt werden, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten, kann ein Verwertungsverbot geltend gemacht werden. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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