Geblitzt - wie kann ich mich wehren?

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Wenn einem Autofahrer ein Verkehrsverstoß (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung) vorgeworfen wird, stellt die Frage, ob es eine Möglichkeit der Verteidigung gibt. Gute Informationen sind spätestens ab Eingang des Bußgeldbescheides wichtig. Denn: nun beginnen wichtige Fristen zu laufen. Man kann sich nämlich mit allen legalen Mitteln, die das Gesetz einräumt, wehren. Und: wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, kostet die Einschaltung des Rechtsanwaltes als Verteidiger keinen Cent.

Was droht also an Strafe?

Es ist zu unterscheiden zwischen Geldstrafe und Geldbuße. Mit einer Geldstrafe werden Verstöße gegen die Strafvorschriften, zum Beispiel des Strafgesetzbuches, geahndet, mit einer Geldbuße die Begehung von Ordnungswidrigkeiten. Das Straßenverkehrsgesetz nennt keinen eigenen Bußgeldrahmen. Geldbußen sind daher nach § 17 OWiG unter Beachtung der Regelsätze der Bußgeldkatalogverordnung zu bestimmen, also in Höhe von 5-500 Euro für fahrlässiges und höchstens 1.000 Euro für vorsätzliches Handeln. Die in der Bußgeldkatalogverordnung enthaltenen Regelsätze sind nur Richtwerte für die Bemessung der Geldbuße. Sie sind für die Gerichte nicht verbindlich. Die Regelsätze müssen aber im Interesse der Gleichbehandlung auch von den Gerichten als Zumessungsregel beachtet werden. Abweichungen von den vorgesehenen Regelbußen bedürfen deshalb immer einer Begründung.

Die Regelsätze gehen hierbei von fahrlässiger Begehung, gewöhnlichen Tatumständen und keinen Voreintragungen aus. Mildernde oder erschwerende Umstände sind daher durch eine Reduzierung oder Erhöhung des Regelbußgeldes zu berücksichtigen. Von noch größerer Bedeutung als die Geldbußen sind oftmals die weiteren Folgen, wie z.B. Fahrverbot oder Punkte in Flensburg.

Sofern die Verteidigung Aussicht auf Erfolg haben soll, sollte ein spezialisierter Verkehrsanwalt eingeschaltet werden. Denn auch wenn man sich noch so gut informiert, kann der normale Autofahrer die Normen des Gerichtsverfahrens und die Möglichkeiten der Verteidigung nicht im Einzelnen kennen. Wichtig zu beachten ist auch: Selbst ist man immer sein schlechtester Verteidiger. Argumente aus subjektiver Sicht können, sind sie einmal vorgetragen, eher be- als entlasten. Darüber hinaus kennt ein Verkehrsanwalt die Fehlerquellen, etwa beim Geschwindigkeitsmessverfahren, Rotlichtüberwachungen oder Abstandsmessungen. Verkehrsanwälte erkennen formale Fehler der Behörden, die Bescheide unwirksam machen und kennen die Tricks, mit denen zum Beispiel ein Führerscheinentzug noch vermieden werden kann.

Tipp: Auch wenn Sie meinen, dass die Sache aussichtslos ist, kann ein erfahrener Verkehrsanwalt oft noch weiterhelfen.

Übrigens: Sie müssen sich gar nicht selber zum Anwalt hinbegeben. Es reicht aus, wenn die wesentlichen Unterlagen zunächst per eMail, Fax oder Post übermittelt werden. Meist nimmt der Anwalt zunächst Akteneinsicht bei Behörde oder Staatsanwaltschaft, bevor über die Verteidigungstaktik anhand dieser Erkenntnisse gesprochen werden kann.

Rechtsanwalt Dr. Henning Karl Hartmann

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV).

Die Kanzlei Dr. Hartmann & Partner betreibt ein Büro in der Bernauer Straße 29 in Oranienburg (Tel. 03301 - 53 63 00).


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