Geblitzt: Wittlich, B 49, Höhe BAB 1, Gem. Wittlich, ca. km 0,23, FR Wengerohr- Fehler bei der Messung!
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Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Rheinland- Pfalz in Speyer hat gegen Sie wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Bußgeldverfahren eröffnet? Der Vorwurf ist ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h? Dann kann mit Hilfe eines erfahrenen Verteidigers eine Verfahrenseinstellung oder Freispruch erreicht werden. Denn wegen der Fehleranfälligkeit des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Spees sind hier überdurchschnittlich viele Anfechtungen der Messung erfolgreich.
Das Funktionsprinzip dieses Blitzertyps ist einfach erklärt. Ausgesandte Laserstrahlen erfassen die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese Impulse und senden sie zu dem Messsensor zurück. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen ein Bestimmen der für diese Strecke benötigten Fahrzeit. So ist eine Weg- Zeit- Berechnung möglich, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.
Die hier eingestellte überlange Messstrecke führt aber zu einer nicht geplanten Strahlenauffächerung und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlimpulse. Selbstverständlich werden dadurch auch die Messdaten verfälscht und zwar so extrem und häufig, dass schon allein aus diesem Grund etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich, kommt es außerdem zu Ungenauigkeiten bei der Fahrzeugzuordnung. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass auch wirklich das abgebildete Fahrzeug mit der angegebenen Geschwindigkeit gemessen wurde. Ist der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, werden automatisch überhöhte Geschwindigkeitswerte angezeigt. Befindet sich in der Akte kein Schulungsnachweis für die Messbeamten ist die Messung unverwertbar. Ist zum Zeitpunkt der Messung die Geräteeichung abgelaufen, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert.
Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlage gefunden werden.
Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Dieses weist die bei Ihrer Messung aufgetretenen Fehler nach.
Das Resultat ist dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung.
Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten, einschließlich des Gutachtens, auf. Mit der Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligungen werden von Rechtsanwalt Andreas Junge nicht geltend gemacht.
Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an.
Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 möglich.
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