Geblitzt worden auf der BAB 2 Richtung Berlin bei km 21,0 - nicht vorschnell zahlen!

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Auf der Bundesautobahn 2 zwischen Magdeburg und Berlin besteht abschnittsweise eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 130 km/h. Vor diesem Abschnitt ist die Strecke offen. Nicht wenige Verkehrsteilnehmer übersehen die Beschilderung - zumal die Fahrbahn sich von der offenen Strecke nicht unterscheidet. Bei Kilometer 21 kommt hier häufig ein Blitzer - der Einseitensensor (ESO). Ähnliche Messtellen werden auf der A2 auch eingerichtet bei Kilometer 9,8 zwischen Magdeburg und AD Werder sowie bei Kilometer 22,2 in Fahrtrichtung Hannover.

In diesem Rechtstipp erklärt Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, wie sich Betroffene erfolgreich zur Wehr setzen können. Rechtsanwalt Dr. Bunzel ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und verteidigt Betroffene bundesweit in Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Der Einseitensensor ist ein Lichtschrankenmesssystem. Eine häufige Fehlerquelle sind Erfassungen von zwei Fahrzeugen, die das Gerät auf selber Höhe passieren. Zudem können LED-Scheinwerfer die Messung beeinflussen. Ob dies der Fall war, kann ein Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik feststellen. Gutachten zum Messvorgang sind daher nicht nur nützlich, sondern regelmäßig das einige Mittel, um eine Messung vor Gericht anzugreifen. Ein solches Gutachten kostet zwischen 1.000 Euro und 2.000 Euro, wird aber von Rechtsschutzversicherungen übernommen. Dr. Bunzel arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. Rechtsschutzversicherungen für den Bereich des Verkehrsrechts gibt es bereits für unter 100 Euro jährlich.

Wer auf der BAB 2 bei km 21,0 geblitzt worden ist, sollte einen im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen, sobald er Post von der Behörde erhalten hat. Schon bei Vorliegen des Anhörungsbogens kann der Sachverständige beauftragt und so ggf. verhindert werden, dass überhaupt ein Bußgeldbescheid erlassen wird. Ist ein Bußgeldbescheid erlassen, muss binnen 2 Wochen Einspruch eingelegt werden. Auch hierzu berät Sie Rechtsanwalt Dr. Bunzel gern.


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