Geblitzt worden? Nicht voreilig bezahlen

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Es macht Klick und plötzlich blitzt es. Sie sind zu schnell gefahren oder sind über eine rote Ampel gefahren. Die Folgen reichen von Verwarnungsgeldern über Bußgelder ggfls. verbunden mit einem Eintrag in das Fahrerlaubnisregister in Flensburg bis hin zu einem Fahrverbot, was für Personen, die täglich auf den PKW angewiesen sind, existenzbedrohend sein kann. Doch wie sollten Sie sich verhalten?

Wenn Sie von der Polizei angehalten worden sind oder einen Anhörungsbogen von der Behörde zugesandt bekommen haben, ist es wichtig, sich nicht zur Sache zu äußern. Sie müssen lediglich Angaben zu Ihrer Person machen. Die Behörde schickt sodann in der Regel einen Bußgeldbescheid, gegen den innerhalb von 2 Wochen Einspruch eingelegt werden kann. Spätestens jetzt sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Denn entgegen weit verbreiteter Ansicht sind viele Bußgeldbescheide falsch und inhaltlich mangelhaft, so dass deren Wirksamwerden erfolgreich verhindert werden kann. Nur der Anwalt kann Einsicht in die Verfahrensakte nehmen und prüfen, ob Sie tatsächlich einen Pflichtverstoß begangen haben und ob Ihnen dieser auch nachweisbar ist. Denn es gibt viele Gründe, warum Bußgeldvorwürfe anfechtbar sein können: von versäumten Fristen bis hin zu ungeschulten Messbeamten, fehlenden oder abgelaufenen Eichprotokollen, falschen Messungen und fehlerhaften Auswertungen, um nur einige zu nennen. Zahlen Sie nicht voreilig und lassen Sie prüfen, ob Bußgelder, Punkte und Fahrverbote noch verhindert werden können. Die Kosten hierfür übernimmt Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung.


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