Geblitzt worden – wann zum Anwalt, und was kostet es?

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„Ich bin geblitzt worden“. Wer mit dieser Nachricht einen Rechtsanwalt aufsucht, erwartet schnelle Hilfe. Er möchte wissen, was jetzt zu tun ist, was ihn schlimmstenfalls erwartet und wie teuer es wird, sich mit anwaltlicher Hilfe gegen ein drohendes Bußgeld zu wehren. Anrufe des Inhalts „Ich wurde geblitzt und brauche schnell einen Termin“ sind daher sehr häufig in Kanzleien, die auf Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr spezialisiert sind.

Die Frage, ob man überhaupt geblitzt wurde, ist aber gar nicht so einfach zu beantworten. Oft sehen Autofahrer zum Beispiel den Blitz, weil jemand auf einem anderen Fahrstreifen oder auf einer anderen Fahrbahn (Beispiel: Autobahnausfahrt, die parallel zur Autobahn verläuft) geblitzt wird. Oder der Blitzer wurde gerade erst aufgebaut und führt Testmessungen durch. Oder der Blitzer – das passiert bei älteren Geräten tatsächlich auch heute noch – hat seine Aufnahmekapazitäten schon erschöpft und speichert deshalb kein Bild mehr, obwohl er noch blitzt. Oder der bloße Anblick des Blitzers auf einer unbekannten Strecke allein hat beim Betroffenen einen erinnerlichen Schreck verursacht, obwohl in Wahrheit gar kein Bild gemacht wurde.

Vielleicht hat man also Glück und es folgt keine Post der Behörde. Die Folge: Kein Bußgeld, kein Fahrverbot, keine Konsequenzen. Wirklich keine? Die anwaltliche Erstberatung in dieser Situation kostet (wenn nichts anderes vereinbart wurde) immerhin 226,10 Euro – Geld, das Betroffene sich sparen können, zumal Rechtsschutzversicherungen hierfür in aller Regel nicht aufkommen. In diesem Beitrag erklärt Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aus Cottbus, wann man bei einem Blitzer zum Anwalt gehen sollte und was es dabei zu beachten gilt.

Wann man zum Anwalt gehen sollte

Wurde ein Fahrzeug wirklich geblitzt, wird der Halter von der Behörde angeschrieben. Er bekommt einen Anhörungsbogen oder einen Zeugenfragebogen. Mit diesem Schriftstück sollte der Betroffene erstmals einen Anwalt kontaktieren. Das Schreiben sollte er keinesfalls beantworten, ohne vorher die verschiedenen Möglichkeiten mit einem im Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu haben. In den meisten Fällen übernimmt der Rechtsanwalt an dieser Stelle den gesamten Schriftverkehr – der Betroffene antwortet der Behörde dann richtigerweise gar nicht. Das ist sein gutes Recht. Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aus Cottbus vertritt bundesweit Mandanten gegen Blitzer und weiß, was zu tun ist: „Oft kann ein Bußgeldverfahren schon vor Erlass des Bußgeldbescheids zur Einstellung gebracht werden. Dieses Verteidigungspotential sollte man nicht verschenken.“ Wichtig ist, dass der Rechtsanwalt frühzeitig Akteneinsicht nehmen kann. Wurden etwa wirklich zwei Fahrzeuge gemessen, hiervon aber das Fahrzeug des Betroffenen fotografiert, sind die Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens gut. Ähnlich verhält es sich, wenn der Betroffene auf dem Lichtbild nicht zu erkennen ist.

Welche Informationen der Anwalt benötigt

Wer einen Anwalt beauftragen will, sollte wissen: Das Bußgeldverfahren ist kein Schnäppchen. Wenn bis zur letzten Instanz gekämpft werden muss und auch ein Sachverständigengutachten eingeholt werden soll, entstehen Kosten im vierstelligen Bereich. Ohne Rechtsschutzversicherung ist diese Investition nur in wenigen Konstellationen sinnvoll. Beispiele: Sie sind beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen und es droht ein Fahrverbot, oder aber: Sie haben bereits Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg (früher „Verkehrszentralregister“) und würde mit der neuen Sache die Grenze von 8 Punkten überschreiten – hier droht die dauerhafte Entziehung der Fahrerlaubnis. Auch hier gibt es übrigens Rechtsschutzversicherungen, die helfen können, weil man sie für mehrere Monate rückwirkend abschließen kann. Eine Internetsuche oder die gezielte Nachfrage beim Makler lohnt sich also.

Soll ein Anwalt tätig werden, benötigt er eine Vollmacht, das Schreiben der Behörde und – soweit vorhanden – die Daten der Rechtsschutzversicherung, also deren Namen und die Versicherungsnummer, Mitgliedsnummer oder Vertragsnummer. Sobald der Rechtsanwalt diese Daten hat, kann er seine Arbeit aufnehmen.

Kein persönlicher Termin beim Anwalt nötig

Viele scheuen den Aufwand, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Sie befürchten, dass erst ein Termin beim Anwalt vereinbart und wahrgenommen werden muss, der Zeit kostet und oft auch als unangenehm empfunden wird – Vergleiche mit Arztbesuchen sind nicht selten, zumal etliche Rechtsanwälte gut gefüllte Wartezimmer haben. Im Digitalzeitalter muss das nicht sein, erklärt Rechtsanwalt Dr. Bunzel: „Wir bieten zum Beispiel ein Online-Formular an. Mandanten können alle erforderlichen Daten dort in drei einfachen Schritten eingeben und an uns übermitteln. Die Bearbeitung des Falls beginnt dann in aller Regel noch am selben Tag. Eventuelle Rückfragen können so gut wie immer am Telefon erledigt werden. Zeitraubende Termine – mit Anfahrt, Parkplatzsuche, Wartezeit und Gespräch kann der Termin beim Anwalt schnell einen halben Tag dauern – entfallen damit. Auch der Anwalt spart so Zeit und kann mehr Aufwand in die echte Mandatsbearbeitung investieren. Ein Vorteil für alle Beteiligten.

Sie haben weitere Fragen zum Thema? Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel an! Ein Gespräch zur ersten Orientierung ist stets kostenlos. Die Kanzlei ist montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr unter nebenstehender Nummer telefonisch für Sie erreichbar.


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