Gebotene Überlegungen bei der Gründung von Gesellschaften

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Unsere Praxis zeigt, dass Gesellschafter einer Personen- oder Kapitalgesellschaft aufgrund unzureichender vertraglicher Regelungen mit ihrer Unternehmung Schiffbruch erleiden. Auch werden gute Geschäftsideen, Namen und Logos mangels ausreichend eingeholten Schutzes von Wettbewerbern kopiert, was nicht nur ärgerlich ist, sondern auch zu erheblichem finanziellem Schaden führen kann.

Bei der Gründung einer neuen Gesellschaft steht zudem nicht nur die Geschäftsidee im Vordergrund, sondern auch die Wahl der richtigen Gesellschaftsform. Hier entscheiden sich Neugründer im ersten Step oftmals für die günstigere Rechtsform der Personengesellschaft. Um Kosten nicht nur für den Steuerberater zu sparen, sondern auch für den Anwalt, suchen sich Gesellschafter dann gerne für ihr Vertragswerk Vorlagen aus dem Internet. Dies birgt erhebliche Risiken, und zwar nicht nur in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht, sondern auch in den Rechtsfolgen bei späteren Konflikten.

In dem Gesellschaftsvertrag sollte visionär der Konfliktfall geregelt sein, denn nur dann wird der Vertrag wieder aus der Schublade gezogen, um die gegenseitigen Rechte und Pflichten erfahren und beachten zu können. Finden sich darin z.B. keine Regelungen zu Übernahme- und Entschädigungsansprüchen bezogen auf Inhaber-, Design- oder Markenrechte im Falle der Auseinandersetzung, kann es hier zu nicht justiziablen Zuständen und damit zu erheblichen Schäden auf Seiten der Gesellschafter kommen.

Die richtige Struktur der Gesellschaft und ein umfassendes und rechtssicheres Vertragswerk sind also die Basis des Erfolgs. Daher sollten die Gesellschafter die Beratung und Begleitung in rechtlicher, steuerlicher und finanz- sowie versicherungsrechtlicher Hinsicht in ihre wirtschaftliche Planung mit integrieren.

 

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