Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Strafbarkeit von "Krähenfüßen" in Bremen

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Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Strafbarkeit von "Krähenfüßen" in Bremen

Am vergangenen Wochenende wurden in der Bremer Überseestadt sogenannte "Krähenfüße" auf die Fahrbahn gelegt. Diese spitzen Metallteile haben bereits mehrere Fahrzeugreifen beschädigt. Die Polizei Bremen warnt vor weiteren Vorfällen und ermittelt wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Doch welche strafrechtlichen Konsequenzen drohen den Tätern?

Rechtliche Einordnung: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Das absichtliche Platzieren von "Krähenfüßen" auf der Fahrbahn erfüllt den Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gemäß § 315b Strafgesetzbuch (StGB). Danach wird bestraft, wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er Hindernisse bereitet und dabei Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.

In diesem Fall ist die Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs offensichtlich: Die platzierten Metallteile können zu Reifenplatzern, Kontrollverlust der Fahrzeuge und schwerwiegenden Unfällen führen.

Mögliche Strafen

Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet, wenn es zu einer konkreten Gefährdung kommt. Ist die Handlung grob fahrlässig, drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.

Weitere Delikte: Sachbeschädigung und gefährliche Körperverletzung

Zusätzlich kann die vorsätzliche Sachbeschädigung nach § 303 StGB vorliegen, wenn bewusst fremde Fahrzeuge beschädigt wurden. Sollte es zu einem Unfall mit Personenschaden kommen, wäre zudem eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB möglich.

Verteidigung und rechtlicher Beistand

Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr oder Sachbeschädigung eingeleitet wurde, ist es wichtig, sich frühzeitig rechtlichen Beistand zu holen. Als erfahrener Strafverteidiger stehe ich Ihnen zur Seite, analysiere die Beweislage und erarbeite eine effektive Verteidigungsstrategie.

Kontaktieren Sie mich gerne für eine unverbindliche Erstberatung:

Rechtsanwalt Mustafa Ertunc
Fachanwalt für Strafrecht
Faulenstr. 44, 28195 Bremen
E-Mail: info@rechtsanwalt-ertunc.de
Telefon: 0421 16108826




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