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Gefängnis für Beleidigung, versuchte Körperverletzung und gemeinschädliche Sachbeschädigung

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Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 02.05.2016, Aktenzeichen 855 Ds 258 Js 109321/16, einen 39-jährigen Angeklagten wegen Beleidigung, versuchter Körperverletzung und gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Im vorliegenden Fall beleidigte der Angeklagte am 17.10.2015 im alkoholisierten Zustand an der S-Bahnstation Donnersberger Brücke zwei junge Frauen im Alter von 16 und 17 Jahren als Schlampen. Als die beiden Mädchen in die S-Bahn einstiegen, folgte er ihnen und belästigte sie weiter, bis ein Fahrgast ihn aufforderte, die beiden in Ruhe zu lassen und auszusteigen. Beim anschließenden Streit stellte er seine Taschen ab, zog seine Jacke aus, schob die Ärmel nach oben und sagte zu dem Fahrgast: „Komm zu mir.“ Er holte mit seiner rechten Hand aus und schlug nach dem Kopf des Fahrgastes, verfehlte ihn jedoch. Der Fahrgast schubste ihn weg und einige junge Fahrgäste stellten sich zwischen die beiden. Sie schoben den Mann an einer Haltestelle ins Freie. Er spreizte sich in die Türe ein und schrie den Fahrgast an, dass er herkommen solle. Er beschimpfte auch die anderen Fahrgäste mit „Halts Maul“ und „Arschloch“. Weiterhin trat und schlug er gegen eine Trennscheibe, die sodann zu Bruch ging. Es entstand ein Sachschaden von 300 Euro.

Der Angeklagte zeigte sich umfassend geständig und reuig. Er entschuldigte sich bei den Geschädigten. Zu seinen Gunsten wurde weiterhin berücksichtigt, dass sich der Angeklagte bereits 2 Monate in Untersuchungshaft befunden hatte.

Zulasten des Angeklagten wurden jedoch seine Vorstrafen berücksichtigt. Weiterhin ist er erst unmittelbar vor der Tat aus der Haft entlassen worden. Des Weiteren geboten nach Ansicht des Gerichts auch generalpräventive Erwägungen die empfindliche Ahndung von Straftaten im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs.“

Da die Sozialprognose schlecht ist, wurde die Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Das Urteil ist rechtskräftig.


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