Gefahr bei möglicher CoNet-Insolvenz: Ratenzahler aufgepasst – so sichern Sie sich und Ihr Geld!

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Sie haben Genossenschaftsanteile bei der CoNet Verbrauchergenossenschaft erworben und stehen vor der Herausforderung, noch Tausende von Euro in Raten begleichen zu müssen? Von ihrem verdienten und verteuerten Geld?


Meine Meinung als Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht: ich mache mir Sorgen, weil ich die Bilanz 2021 und 2020 analysiert habe.


Die jüngsten Bilanzen (2020, 2021 verfügbar, 2022 zurzeit der Produktion dieses Artikels noch nicht auf der Plattform bundsanzeiger.de veröffentlicht) weisen auf Millionen-Verluste bei CoNet hin – und das wirft berechtigte Fragen auf.


Zu diesem Sachverhalt habe ich ein Video gemacht, dass Sie sich HIER ANSCHAUEN können.


In den Bilanzen der Jahre 2021 wie auch 2020 finden sich kaum Sachanlagen. Unter Sachanlagen fallen üblicherweise Immobilien. Hier drängt sich mir die Frage auf: Wer ist eigentlich der Eigentümer der sagenhaften Mallorca-Immobilien? Die CoNet scheint es ausweislich der Bilanz nicht zu sein.


Was geschah, was geschieht mit Ihrem Geld? Eine Frage, die Ratenzahler besonders brennend interessieren sollte. Denn eine transparente Mittelverwendungskontrolle scheint es nicht gegeben zu haben.


Stiftung Warentest (Online) warnt in einem Artikel vom 18.10.23: „Mitglieder, die Genossenschaftsanteile gezeichnet haben und in Raten bezahlen, müssten im Falle eines Insolvenzverfahrens damit rechnen, dass der Insolvenzverwalter die noch ausstehende Summe einfordert.“


Ein alarmierender Hinweis, der die finanzielle Unsicherheit für Ratenzahler weiter verschärft. Gerade, weil Stiftung Warentest (Online) im genannten Artikel über einen Insolvenzantrag berichtet.


Meine Meinung als Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht:


In vielen Fällen besteht nicht nur die Aussicht, unbeschadet aus dieser finanziellen Zwickmühle herauszukommen, sondern auch eine Rückforderung von 100% der bisherigen Einzahlungen erfolgreich durchzusetzen.


Ohne mühsame Kündigung, ohne Rücksicht auf die AGO und ohne Berechnung des Auseinandersetzungs-Guthaben könnte es einen Weg geben, Ihr Geld zurückzuerlangen.


Und falls Bedenken bezüglich der Kosten einer rechtlichen Durchsetzung Sie zögern lassen, gibt es noch mehr gute Neuigkeiten: Wir kooperieren mit einem Prozesskosten-Finanzierer, der Ihr Kostenrisiko erheblich minimieren kann.


Wenn Sie mehr erfahren möchten, dann melden Sie sich gerne unverbindlich und kostenlos bei uns.


Mit freundlichen Grüßen,


Ihr Helge Petersen

Fachanwalt für Kapitalanlagerecht


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kanzlei-hpc.de/conet 
 Telefon: +49 (0)431/260 924-0
  
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