Gefahr der Steuerhinterziehung durch zinslose Darlehen

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Vorsicht bei zinslosen und zinsgünstigen Darlehen: Schenkungsteuer kann anfallen!

Im privaten Umfeld, insbesondere unter Familienmitgliedern oder Freunden, werden Darlehen häufig zinsfrei oder zu besonders günstigen Konditionen vergeben. Was viele dabei jedoch nicht bedenken: Auch solche vermeintlich "harmlosen" Finanzierungen können steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen. Während die Schenkungsteuer bei offensichtlichen Geldgeschenken oder einem Erlass der Rückzahlung meist bekannt ist, wird oft übersehen, dass auch zinslose oder zinsverbilligte Darlehen als freigebige Zuwendungen im Sinne des Schenkungsteuergesetzes gelten.

Warum sind zinslose oder zinsgünstige Darlehen steuerpflichtig?

Der Grund liegt in der finanziellen Vorteilnahme des Darlehensnehmers: Er erhält die Möglichkeit, Kapital kostenlos oder zu deutlich reduzierten Zinsen zu nutzen. Diese Vergünstigung stellt einen geldwerten Vorteil dar, da der Darlehensgeber auf Erträge verzichtet, die er andernfalls erzielt hätte. Genau dieser Vorteil kann der Schenkungsteuer unterliegen.

Berechnung des steuerpflichtigen Vorteils

Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Anteils muss zwischen zinslosen und zinsverbilligten Darlehen unterschieden werden:

1. Zinslose Darlehen: Hier wird ein fiktiver Zinssatz von 5,5 % zugrunde gelegt.

  • Beispiel: 100.000 EUR über 5 Jahre = 24.314 EUR geschenkte Zinszahlungen.

2. Zinsverbilligte Darlehen: Der Bundesfinanzhof entschied am 31. Juli 2024 (Az.: II R 20/22), dass statt des fiktiven Zinssatzes von 5,5 % der tatsächliche Marktzins anzusetzen ist, soweit ein solcher zu ermitteln ist. 

In diesem Fall sei die Differenz zwischen dem vereinbarten und dem fiktiven (realistischen) Zinssatz ausschlaggebend für die Berechnung der Steuer.

Gefahr von Steuerstraftaten

Wird die Schenkungsteuerpflicht nicht beachtet und die Vorteile aus zinslosen oder zinsgünstigen Darlehen nicht korrekt angegeben, kann dies als Steuerhinterziehung gewertet werden. Bereits das fahrlässige Unterlassen einer Meldung kann einen Steuerstrafverfahren nach sich ziehen und wird oft mit empfindlichen Strafen geahndet. Im schlimmsten Fall drohen strafrechtliche Konsequenzen, die weit über Nachzahlungen hinausgehen.

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie Darlehen innerhalb der Familie oder im Freundeskreis vergeben oder erhalten, sollten Sie die steuerlichen Auswirkungen nicht unterschätzen. Besonders bei größeren Beträgen oder langen Laufzeiten kann die Schenkungsteuer schnell relevant werden. Insbesondere weil der Schenkungsfreibetrag bei Nicht-Verwandten nur bei 20.000 EUR liegt.

Lassen Sie sich beraten!

Eine fachkundige Beratung kann helfen, steuerliche Risiken und strafrechtliche Folgen zu vermeiden. Gerne prüfe ich Ihre individuelle Situation und unterstütze Sie bei der optimalen Gestaltung Ihrer Darlehensverträge. 

Gegebenenfalls lässt sich die Gefahr einer begangenen Steuerhinterziehung auch noch nachträglich durch eine strafbefreiende Selbstanzeige beseitigen. Da diese jedoch hoch formalisiert ist und eine Vielzahl von Aspekten beachtet werden müssen, sollte diese nur mit fachlicher Beratung erstellt werden. Andernfalls laufen Sie Gefahr, den Sachverhalt zu offenbaren, ohne im Gegenzug Straffreiheit gewährt zu bekommen. 

Kontaktieren Sie mich gerne für eine unverbindliche und kostenfreie telefonische Ersteinschätzung!


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