Steuerhinterziehung bei Erbschaft oder Schenkung

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Steuerhinterziehung bei Erbschaft und Schenkung ist ein Thema, das häufig unterschätzt wird. Viele denken, dass nur Einkommen oder Unternehmensgewinne steuerlich relevant sind, doch auch Erbschaften und Schenkungen unterliegen in Deutschland der Steuerpflicht. Wer diese Vermögenswerte nicht ordnungsgemäß beim Finanzamt deklariert, macht sich schnell der Steuerhinterziehung schuldig. 


Dieser Beitrag erklärt, welche Regelungen für Erbschafts- und Schenkungssteuer gelten und welche strafrechtlichen Konsequenzen drohen, wenn sie nicht beachtet werden.


 Was ist Erbschafts- und Schenkungssteuer?


In Deutschland unterliegen Erbschaften und Schenkungen der Erbschafts- und Schenkungssteuer, die nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt ist. Grundsätzlich fallen Steuern an, wenn ein Erbe oder eine Schenkung den jeweiligen Freibetrag übersteigt. Die Höhe des Freibetrags hängt vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser oder Schenker und dem Begünstigten ab:


- Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung:

  - Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner: 500.000 €

  - Kinder: 400.000 €

  - Enkelkinder: 200.000 €

  - Andere Personen, wie Geschwister oder entfernte Verwandte: 20.000 €


Wird der Freibetrag überschritten, ist der übersteigende Betrag steuerpflichtig. Die Steuerprogression variiert je nach Höhe des übertragenen Vermögens und der Steuerklasse des Begünstigten. Insbesondere große Erbschaften oder Schenkungen können erhebliche Steuerbeträge auslösen.


 Steuerhinterziehung bei Erbschaften und Schenkungen


Steuerhinterziehung liegt vor, wenn der Erbe oder Beschenkte das Erbe oder die Schenkung ganz oder teilweise verschweigt und dem Finanzamt somit bewusst falsche oder unvollständige Angaben macht, um die Zahlung der fälligen Erbschafts- oder Schenkungssteuer zu vermeiden.


Typische Fälle von Steuerhinterziehung bei Erbschaften und Schenkungen sind:

- Verschweigen von Bargeld oder Vermögenswerten: Wenn ein Erbe oder eine Schenkung nicht vollständig in der Steuererklärung angegeben wird, um den Freibetrag nicht zu überschreiten oder die Steuerlast zu verringern.

- Falsche Angaben zum Wert von Immobilien oder anderen Vermögenswerten: Immobilien oder Kunstgegenstände werden oft absichtlich unterbewertet, um die Steuerpflicht zu reduzieren.

- Versteckte Schenkungen: Schenkungen, die nicht offen deklariert werden, etwa durch die Übertragung von Bankkonten oder Bargeld ohne schriftliche Festlegung.


 Strafrechtliche Konsequenzen bei Steuerhinterziehung


Die Steuerhinterziehung nach § 370 AO (Abgabenordnung) ist eine schwerwiegende Straftat, die empfindliche Strafen nach sich ziehen kann. Die Höhe der Strafe richtet sich nach dem hinterzogenen Steuerbetrag und kann sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen haben.


- Geldstrafe: In weniger schweren Fällen kann eine Geldstrafe verhängt werden. Dies gilt oft dann, wenn die hinterzogene Summe vergleichsweise gering ist oder keine Vorsatzhandlungen nachgewiesen werden.

  

- Freiheitsstrafe: Bei schweren Fällen von Steuerhinterziehung drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. In besonders schweren Fällen, etwa bei systematischem oder fortgesetztem Betrug, kann das Strafmaß bis zu zehn Jahre betragen.


Zudem wird das Finanzamt die hinterzogenen Steuern nachträglich festsetzen und zusätzlich Zinsen erheben, die für den gesamten Zeitraum der Steuerverkürzung anfallen.


 Die Möglichkeit der Selbstanzeige


Wer bereits eine Steuerhinterziehung begangen hat, hat unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, durch eine Selbstanzeige nach § 371 AO straffrei zu bleiben. Voraussetzung hierfür ist, dass die Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt wurde und die betroffenen Personen die hinterzogenen Steuern vollständig und korrekt nachmelden.


Eine Selbstanzeige erfordert jedoch eine genaue und vollständige Offenlegung der nicht gemeldeten Vermögenswerte. Sobald die Steuerhinterziehung bereits entdeckt wurde oder erste Ermittlungen durch das Finanzamt im Gange sind, ist eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich.


Die Selbstanzeige sollte stets mit anwaltlicher Unterstützung erfolgen, da bereits kleine Fehler zur Unwirksamkeit der Anzeige führen können, was wiederum die strafrechtlichen Konsequenzen nach sich zieht.


 Steuererklärungspflicht bei Erbschaften und Schenkungen


Erben und Beschenkte sind verpflichtet, das Erbe oder die Schenkung beim Finanzamt zu melden. Auch wenn der Freibetrag nicht überschritten wird, sollte das Finanzamt informiert werden, um eine rechtliche Grundlage zu schaffen und Missverständnisse oder Verdachtsmomente zu vermeiden. Die Steuererklärung für Erbschaften und Schenkungen erfolgt meist durch die Einreichung des Erbschaftsteuer- oder Schenkungsteuerformulars, das alle wesentlichen Informationen zu den übertragenen Vermögenswerten und dem Freibetrag enthält.


 Verteidigungsmöglichkeiten bei Vorwürfen der Steuerhinterziehung


Sollte der Vorwurf der Steuerhinterziehung erhoben werden, gibt es verschiedene Verteidigungsstrategien, die je nach Einzelfall verfolgt werden können:


- Unbewusste Falschangaben: Es kann geltend gemacht werden, dass der Beschuldigte die Vermögenswerte versehentlich nicht oder nicht vollständig angegeben hat. Gerade bei komplexen Erbschaften oder Schenkungen kann es vorkommen, dass bestimmte Werte übersehen werden.

  

- Fehlende Steuerpflicht: In einigen Fällen kann argumentiert werden, dass die betreffenden Vermögenswerte steuerfrei waren oder der Freibetrag nicht überschritten wurde. Dies erfordert jedoch eine genaue Prüfung der Umstände.




In jedem Fall ist es ratsam, frühzeitig rechtlichen Beistand zu suchen, um die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln und mögliche Strafen zu mildern.


 Fazit


Steuerhinterziehung bei Erbschaft und Schenkung ist ein ernstzunehmendes Delikt, das weitreichende strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Wer ein Erbe oder eine Schenkung erhält, sollte diese ordnungsgemäß dem Finanzamt melden, um sich nicht dem Risiko einer Strafverfolgung auszusetzen. Sollte bereits eine Steuerhinterziehung erfolgt sein, bietet die Selbstanzeige eine Möglichkeit, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Eine genaue und rechtzeitige Beratung durch einen erfahrenen Strafverteidiger ist in solchen Fällen unverzichtbar.



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Foto(s): ChatGPT/DALL-E

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