Geld sparen durch Darlehenswiderruf

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Widerrufsjoker nutzen und bares Geld sparen

Ältere Immobiliendarlehen sind meist mit hohen Zinsen belastet und daher oft sehr teuer. Das derzeit günstige Zinsniveau ist verlockend. Doch wie löst man sich von dem teuren Darlehensvertrag? 

Hier hilft der Widerrufsjoker. Der sorgt dafür, dass Darlehensverträge auch nach mehreren Jahren noch widerrufen werden können. Insbesondere Immobiliendarlehensverträge der Sparkassen sind sehr häufig widerrufbar.

Auch nach Jahren sind Darlehensverträge widerrufbar

Grund für die Widerrufbarkeit von Darlehensverträgen sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Die gesetzliche Widerrufsfrist bei Darlehensverträgen beträgt zwei Wochen. Die Frist beginnt in dem Moment, wenn der Darlehensnehmer die Vertragsunterlagen und damit die Widerrufsbelehrung vollständig und richtig erhalten hat. 

Ist die Widerrufsbelehrung dagegen fehlerhaft oder unvollständig, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Der Darlehensgeber kann die fehlerhafte Information zwar grundsätzlich nachholen. Dies geschieht im Regelfall jedoch nicht. Somit bleiben die Darlehensverträge über Jahre hinweg widerrufbar.

Fehler in der Widerrufsbelehrung

Die häufigsten Fehler in der Widerrufsbelehrung, sind fehlende Pflichtangaben wie der effektive Jahreszins oder die exakte Anzahl der Raten. Daneben fehlen oft vertraglich versprochene Informationen. Die Sparkassen versprechen, den Darlehensnehmern die zuständige Aufsichtsbehörde mitzuteilen, tatsächlich erfolgt die Information in der Regel nicht. Die Information über die Aufsichtsbehörde findet sich teilweise in dem europäischen standardisierten Merkblatt. An dieser Stelle reicht die Information jedoch nicht aus. Die Information muss im Vertrag oder den allgemeinen Darlehensbedingungen vorhanden sein.

Die Chancen des Widerrufs

Wird ein Darlehensvertrag widerrufen, führt das zur vollständigen Rückabwicklung des Darlehensvertrags. Der Darlehensnehmer erhält die gesamten bereits Gezahlten zurück. Außerdem erhält der Darlehensnehmer in bestimmten Fällen eine Verzinsung der Raten in Höhe von 2,5 Prozent über Basiszins. Das bedeutet, der Darlehensnehmer erhält mehr zurück, als er eingezahlt hat. Damit ist der Widerruf eine durchaus lukrative Möglichkeit, sich von älteren und teuren Darlehensverträgen zu lösen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.wvr-law.de

Haben auch Sie einen Darlehensvertrag mit der Sparkasse geschlossen?

Die Verbraucherrechtskanzlei Werdermann / von Rüden steht Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Lassen Sie Ihren Darlehensvertrag kostenlos und unverbindlich auf die Widerrufbarkeit überprüfen. Im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung informieren wir Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und deren Erfolgsaussichten. Nehmen Sie Ihr gutes Recht war! Die Kreditexperten stehen Ihnen telefonisch sowie per E-Mail zu Verfügung.


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