Geld zurück bei FIFA Ultimate Team?

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Du spielst FIFA Ultimate Team (FUT), hast Unsummen für den Kauf von FUT-Packs ausgegeben und bereust deine Entscheidung? Dann könnte der folgende Beitrag für dich interessant sein ...


Österreichisches Gericht bestätigt Rückforderungsanspruch eines Spielers

Ein Urteil des Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien sorgt in der Gaming Branche derzeit für Aufsehen. In zweiter Instanz entschied das größte ordentliche Gericht Österreichs, dass Electronic Arts und Sony einem FIFA Ultimate Team Spieler ca. 10.800 Euro zurückzahlen müssen. Für diesen Betrag hatte der Spieler über einen Zeitraum von mehr als sieben Jahren im Playstation-Store und Microsoft-Store FIFA-Points erworben und diese anschließend für den Erwerb von FUT-Packs aufgewendet. Spiegelbildlich zur Rückzahlung ist der Spieler verpflichtet, der Einbehaltung seiner auf dem Account gespeicherten Spieleinhalte zuzustimmen. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei dem Erwerb von FUT-Packs mittels FIFA-Points um Glücksspiel in Form einer Ausspielung (§§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 des österreichischen Glücksspielgesetzes), für deren Veranstaltung weder Electronic Arts noch Sony eine Konzession besitzen. Sie veranstalten damit ein verbotenes Spiel, das einen Rückforderungsanspruch des Spielers begründet.


Unklare Rechtslage in Deutschland

Wie ist die Rechtslage für Spieler in Deutschland? Der maßgebliche Glücksspielbegriff in § 3 Abs. 1 S. 1 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 ist mit demjenigen im österreichischen Recht im Wesentlichen vergleichbar. Mit der Frage, ob der Erwerb von FUT-Packs aufgrund der sie kennzeichnenden Lootbox-Mechanik ein Glücksspiel darstellt und Spieler einen Anspruch auf Rückzahlung ihrer Ausgaben haben, haben sich deutsche Gerichte bisher nicht auseinandergesetzt. Das Meinungsbild in der Literatur ist gespalten. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder als zuständige Glücksspielaufsichtsbehörde hat sich öffentlich noch nicht positioniert. Es sind jedoch Tendenzen erkennbar, dass die Behörde, die ohnehin ein weites Verständnis vom Glücksspielbegriff vertritt, FUT-Packs je nach Sachverhaltskonstellation als Glücksspiel einordnet. Damit läge sie auf einer Linie mit der Rechtsauffassung von Professor Dr. Maties (Universitätsprofessor an der Universität Augsburg, Leiter der Forschungsstelle für eSport-Recht und Of Councel unserer Kanzlei). Maties, der sich mit dem Phänomen Lootboxen seit vielen Jahren wissenschaftlich vertieft auseinandersetzt und dessen Expertise regelmäßig für Interviews angefragt wird (u.a. ARD, Sport1), plädiert für eine differenzierende Einzelfallbetrachtung. Ein Glücksspiel soll jedenfalls vorliegen, wenn Lootboxen mit Echtgeld gekauft werden, über Prepaidkarten erworben oder mit einer InGame-Währung, die zuvor mittels Echtgeld oder Prepaidkarten erlangt wurde, "bezahlt" werden. Konsequenz wäre, dass Spieler ihre Ausgaben für FUT-Packs zurückverlangen können, da der Kaufvertrag gegen ein Verbotsgesetz verstieße und damit unwirksam wäre (vgl. § 134 BGB). Dies müsste zur Rückgewähr der gezahlten Kaufpreise führen.


Ausblick für deutsche Spieler

Der Ausgang eines Rechtsstreits mit Electronic Arts ist offen. Für Spieler, die ihre Ausgaben für FUT-Packs zurückverlangen wollen, bedeutet dies Risiko und Chance zugleich. Von der ungewissen Rechtslage könnten Spieler sogar profitieren. Es ist nicht auszuschließen, dass Electronic Arts eine gerichtliche Entscheidung scheuen wird. Denn eine gerichtlich bestätigte Einordnung von FUT-Packs als Glücksspiel würde eine Klagewelle lostreten, an der der Spielehersteller kein Interesse haben dürfte.


Du hast Fragen zu deinem Fall? Sprich mich gerne an.


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Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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