Geld zurück durch Trading Global (Hoxton) LTD? BaFin ermittelt

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Uns berichten zahlreiche durch Online Trading Betrug geschädigte Mandanten, dass sie kürzlich von der Trading Global (Hoxton), LTD eigeninitiativ kontaktiert wurden, die ihnen die Rückzahlung der verlorengegangenen Gelder aus den früheren Trading Anlagen verspricht.

Warnung der BaFin: Trading Global (Hoxton) besitzt keine Erlaubnis

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 21.09.2022 eine Warnung vor  Trading Global (Hoxton), LTD ausgeprochen.

Auf ihrer Website hoxglobal.com bietet die Gesellschaft zudem Interessenten eine Vermögensverwaltung an. Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Trading Global (Hoxton), LTD keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Der Anbieter gibt vor, Niederlassungen in der Schweiz, auf Zypern, in Australien und in Großbritannien zu besitzen. Zudem wird auf eine Registrierung durch die zypriotische Finanzmarktaufsicht Cyprus Securities and Exchange Commission verwiesen; diese lässt sich nach Aussagen der BAFin jedoch nicht verifizieren. 

Die Inhalte auf der Website hoxglobal.com sowie die Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen nach Ansicht der BaFin die Annahme, dass über die Seite unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. 

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Diese besitzt die Trading Global (Hoxton) LTD jedoch nicht, weshalb die BaFin Ermittlungen eingeleitet hat.

Verdacht auf betrügerischen Broker

Wenn eine in Deutschland ansässige Firma die Erlaubnis der BaFin nicht besitzt, sollte man hellhörig werden. Unserer Erfahrung nach handelt es sich meist um einen unseriösen, betrügerischen Broker.

Es ist höchste Vorsicht angebracht: 

Wir gehen davon aus, dass es sich bei der Trading Global (Hoxton) LTD um einen sog. unserösen Chargeback bzw. Recovery Anbieter handelt, der lediglich darauf aus ist, von den bereits Geschädigten Trading Anlegern weiteres Geld zu beschaffen. Es ist davon auszugehen, dass die Geschädigten Oper eines Folgebetruges werden (sog. Recovery Scam).

Folgebetrug durch betrügerische Chargeback bzw. Recovery Anbieter

Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Geschädigte Anleger, die Geld durch betrügerische Broker verloren haben, geraten oft an vermeintliche „Helfer“, meist sogenannte Chargeback bzw. Recovery Anbieter, die den Opfern versprechen, ihr verlorenes Geld zurückzuholen. Die Betrüger wissen, dass, wer einmal Geld durch Trading Betrug verloren hat, leider meist ein leichtes Opfer ist. Fallen Sie nicht auf Hilfsangebote rein und zahlen Sie auf keinen Fall weiteres Geld. Die Betrüger geben sich auch gern als Aufsichtsbehörde, Anwaltskanzlei oder Schlichter aus. Meist arbeiten sie mit den ursprüng­lichen Tätern zusammen und wollen Sie ein zweites Mal betrügen“.

Mit dem richtigen Plan zum Erfolg

Wenn Sie Opfer eine Online-Trading-Betruges der Trading Global (Hoxton), LTD, eines anderen betrügerischen Brokers mit Kryptowährungen (https://kanzlei-plan-c.de/aktuelle-faelle/online-trading-betrug/) oder eines unseriösen Chargeback bzw. Recovery Anbieters geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.

Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr Trading Geld zurück bekommen. Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren in der Vertretung geschädigter Anleger sehr erfolgreich tätig.

Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung – Kanzlei plan C

https://kanzlei-plan-c.de



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