Geld zurückfordern nach Phishing – Musterschreiben an die Bank

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Phishing-Angriffe sind heutzutage eine der häufigsten Betrugsmaschen im Online-Banking. Betrüger versuchen, durch gefälschte E-Mails, SMS oder Webseiten an Ihre Zugangsdaten zu gelangen und Ihr Konto zu plündern. Wenn Sie Opfer eines solchen Angriffs geworden sind, stellt sich die Frage: Kann man das gestohlene Geld von der Bank zurückfordern?

Wann haftet die Bank?

Nach einem Phishing-Angriff ist die Bank grundsätzlich verpflichtet, das verlorene Geld zu erstatten – es sei denn, die Bank kann nachweisen, dass der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat. Doch was bedeutet grobe Fahrlässigkeit in diesem Zusammenhang? Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein Nutzer z.B.:

  • Seine Zugangsdaten preisgegeben hat (z.B. PIN oder TAN an Betrüger übermittelt)
  • Auf gefälschte Webseiten reingefallen ist
  • Unachtsam auf Phishing-E-Mails oder SMS reagiert hat

Auch wenn die Bank versucht, sich auf grobe Fahrlässigkeit zu berufen, gibt es Fälle, in denen Sie dennoch eine Chance haben, Ihr Geld zurückzubekommen. Es kommt auf die genauen Umstände und den individuellen Fall an.

Musterschreiben an die Bank: So fordern Sie Ihr Geld zurück

Nach einem Phishing-Vorfall sollten Sie sofort handeln. Hier ein Musterschreiben, um Ihre Bank aufzufordern, das gestohlene Geld zurückzuerstatten:


Betreff: Erstattung unautorisierter Zahlungsvorgänge gemäß §§ 675w, 675u BGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit fordere ich Sie gemäß den Vorschriften der §§ 675w und 675u BGB auf, die unautorisierten Zahlungsvorgänge in Höhe von [Betrag] auf meinem Konto [Kontonummer] umgehend zu erstatten.

Am [Datum des Vorfalls] wurde ich Opfer eines Phishing-Angriffs, durch den Dritte unbefugt Zugriff auf mein Konto erhielten und ohne meine Zustimmung Abbuchungen vorgenommen haben. Diese Transaktionen wurden von mir nicht autorisiert, und ich habe unverzüglich nach Feststellung der unrechtmäßigen Abbuchungen die Sperrung meines Kontos sowie eine Strafanzeige bei der Polizei veranlasst.

Gemäß § 675u BGB bin ich berechtigt, die Erstattung der gesamten unautorisierten Zahlungsvorgänge zu verlangen. Da ich die erforderliche Sorgfalt im Umgang mit meinen Zugangsdaten beachtet habe, liegt keine grobe Fahrlässigkeit nach § 675v BGB vor. Auch gemäß § 675w BGB sind Sie als Zahlungsdienstleister verpflichtet, mir den vollständigen Betrag unverzüglich zu erstatten.

Ich erwarte die Rückbuchung des Betrags innerhalb von [Frist setzen, z.B. 14 Tagen] auf mein Konto sowie eine schriftliche Bestätigung der Erstattung. Sollte die Erstattung innerhalb der genannten Frist nicht erfolgen, sehe ich mich gezwungen, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name][Kundennummer / Kontonummer]


Wenn Sie Opfer eines Phishing-Angriffs geworden sind, handeln Sie schnell! Fordern Sie Ihr Geld mithilfe eines Musterscheibens zurück und konsultieren Sie im Zweifel einen Anwalt. Viele Banken versuchen, sich auf grobe Fahrlässigkeit zu berufen, doch das ist nicht immer rechtlich haltbar. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihr Geld zurückzubekommen, und in vielen Fällen werden auch die Anwaltskosten von der Bank übernommen.

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung – wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihr Recht durchzusetzen!


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