Geld zurückholen: So handeln Sie bei Internet-Betrug und Kryptoscams
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Das Internet bietet enorme Chancen – aber auch Betrügern eine Plattform für raffinierte Maschen. Oft überzeugen diese Betrüger ihre Opfer dazu, eigenständig Geldüberweisungen zu tätigen. Da das Geld meist direkt und unwiderruflich transferiert wird, ist schnelles Handeln entscheidend, wenn Sie Opfer eines solchen Betrugs geworden sind. Im Folgenden beleuchten wir einige der häufigsten Betrugsvarianten und geben praktische Hinweise, wie Sie – sofern möglich – versuchen können, Ihr Geld zurückzuholen.
Einen Ratgeberartikel zu den häufigsten Betrugsmaschen bei Kryptowerten finden Sie hier: Betrugsmuster bei Kryptowährungen
1. Typische Betrugsmaschen mit aktiven Überweisungen
a) Nigeria-Scam (419-Betrug)
Hierbei handelt es sich um den klassischen Betrug, bei dem der Täter vorgibt, über ein großes, blockiertes Vermögen zu verfügen. Dem Opfer wird versprochen, im Austausch für eine Überweisung (z. B. zur Deckung von Verwaltungskosten oder Steuern) einen erheblichen Gewinn zu erhalten. Oftmals locken die Betrüger mit unrealistischen Versprechen und nutzen dabei emotional manipulative Taktiken.
b) Romance Scams
Bei sogenannten Romance Scams bauen die Täter über Wochen oder Monate eine vermeintliche Beziehung zu ihrem Opfer auf. Mit zunehmender emotionaler Bindung werden die Geschädigten dann um finanzielle Unterstützung gebeten – häufig mit der Begründung eines unerwarteten Notfalls oder dringender Reisevorbereitungen, um sich endlich zu treffen.
c) Vorkasse- und Vorabzahlungsbetrug
Insbesondere im Online-Handel oder bei Immobilienanzeigen werden oft Zahlungen im Voraus verlangt. Betrüger betreiben hierbei häufig den Verkauf von nicht existierenden Waren oder Dienstleistungen. Das Geld wird überwiesen – und verschwindet, sobald der Käufer merkt, dass die Ware nie geliefert wird oder die Immobilie gar nicht existiert.
d) Falsche Rechnungen und Mahnungen
Ein weiteres verbreitetes Schema ist der Versand von gefälschten Rechnungen oder Mahnungen. Die Betrüger täuschen dabei vor, dass eine ausstehende Zahlung beglichen werden muss. Wird der überwiesene Betrag auf ein gefälschtes Konto geleitet, ist eine Rückforderung oft sehr kompliziert.
2. Möglichkeiten der Rückholung von Überweisungen
a) Sofortige Benachrichtigung der Bank
Der wichtigste Schritt, wenn Sie vermuten, Opfer eines Betrugs geworden zu sein, ist die sofortige Kontaktaufnahme mit Ihrer Bank. Erklären Sie den Vorfall detailliert und bitten Sie um eine Sperrung der Transaktion – sofern dies noch möglich ist. Banken können bei schnellen Reaktionen manchmal den Transfer stoppen oder rückgängig machen, bevor das Geld endgültig vom Empfängerkonto abgehoben wird.
b) Antrag auf Rücküberweisung
Je nach Art der Überweisung (z. B. SEPA-Überweisung) und dem Zeitpunkt der Meldung kann Ihre Bank einen Rückforderungsantrag stellen. Es ist wichtig, alle relevanten Belege und den Schriftverkehr mit dem angeblichen Geschäftspartner vorzulegen, um die Echtheit Ihrer Angaben zu untermauern.
c) Anzeige bei der Polizei und Zusammenarbeit mit Behörden
Neben der Kontaktaufnahme mit Ihrer Bank sollten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei erstatten. Gerade bei internationalen Betrugsfällen – wie es oft bei Romance Scams oder Nigeria-Scams der Fall ist – ist die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden unerlässlich. Diese können in vielen Fällen auch andere Opfer vernetzen und so den Betrug aufdecken.
d) Dokumentation und Beweissicherung
Sammeln Sie alle relevanten Informationen: E-Mail-Korrespondenzen, Zahlungsbelege, Kontaktdaten und Webseitenadressen. Eine umfassende Dokumentation kann die Erfolgschancen bei der Rückholung des Geldes erhöhen und hilft den Ermittlungsbehörden bei der Aufklärung des Falles.
e) Grenzen der Rückholung
Leider sind Überweisungen – vor allem, wenn sie international erfolgen oder über unseriöse Zahlungsmethoden abgewickelt werden – häufig schwer rückgängig zu machen. Sobald das Geld auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben und abgehoben wurde, gestaltet sich die Rückforderung oft als nahezu unmöglich. Daher ist Prävention der Schlüssel.
3. Präventionsmaßnahmen und Sicherheitstipps
- Skepsis bewahren: Seien Sie vorsichtig bei ungewöhnlichen Zahlungsaufforderungen, besonders wenn diese per E-Mail oder über soziale Medien erfolgen.
- Verifizierung: Prüfen Sie Kontaktdaten und informieren Sie sich über den angeblichen Geschäftspartner. Bei Unklarheiten sollte immer eine unabhängige Recherche erfolgen.
- Keine Vorauszahlungen: Vermeiden Sie es, Überweisungen auf unbekannte oder international schwer rückverfolgbare Konten zu tätigen.
- Informationen einholen: Verbraucherzentralen und spezialisierte Online-Portale bieten regelmäßig aktuelle Informationen über neue Betrugsmaschen.
- Sofort handeln: Reagieren Sie im Zweifelsfall umgehend – je schneller Sie Ihre Bank und die Polizei informieren, desto besser sind Ihre Chancen, den Schaden zu begrenzen.
Fazit
Internetbetrug, bei dem Opfer eigeninitiativ Geld überweisen, stellt ein ernstzunehmendes Problem dar. Ob Nigeria-Scams, Romance Scams oder Vorkassebetrug – in allen Fällen ist schnelles und entschlossenes Handeln gefragt. Die umgehende Benachrichtigung der Bank, eine detaillierte Dokumentation und die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden können helfen, den Schaden zu minimieren und in seltenen Fällen auch das überwiesene Geld zurückzuholen. Dennoch bleibt Prävention der beste Schutz: Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Betrugsmethoden und seien Sie stets wachsam.
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Rechtsanwalt Markus Mehlig ist im Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Er vertritt bundesweit Betroffene von Internet-Betrugsmaschen und Krpyto-Scams bei der Rückforderung der gezahlten Beträge. Nutzen Sie das kostenlose Erstgespräch und klären Sie die Erfolgsaussichten durch einen erfahrenen Spezialisten.
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel stellt lediglich allgemeine Informationen dar und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Für spezifische rechtliche sowie steuerliche Fragen und individuelle Fälle wird empfohlen, einen spezialisierten Rechtsanwalt oder Steuerberater zu Rate zu ziehen.
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