Geldanlage in fremden Währungen – Bank muss über Risiken aufklären

  • 2 Minuten Lesezeit

Als Anfang 2015 die Wechselkursbindung zwischen Schweizer Franken und Euro aufgehoben wurde, bekamen Verbraucher dies bitter zu spüren. Darlehen in Franken verteuerten sich über Nacht. Für Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller ist dies aber nur ein Beispiel, das zeigt, wie riskant Darlehen oder auch Geldanlagen in fremden Währungen sind.

Wer nach einer geeigneten Geldanlage sucht, erhofft sich natürlich auch eine ordentliche Rendite. Wer aber dabei auf Geldanlagen in fremden Währungen wie z. B. den Schweizer Franken setzt, geht ein hohes Risiko ein. Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi: „Natürlich können dabei Wechselkursgewinne erzielt werden. Aber das ist spekulativ. Verluste sind ebenso gut möglich. Wie sich Wechselkurse entwickeln, hängt von vielen wirtschaftlichen und politischen Faktoren ab, die sich nicht seriös voraussagen lassen.“

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Geld in fremden Währungen anzulegen. In Anleihen, Aktien oder auch Fonds. Neben den Risiken, die diese Geldanlagen ohnehin bieten, kommt dabei aber auch immer das Risiko von Wechselkursverlusten hinzu. „Für sicherheitsorientierte Anleger sind solche Kapitalanlagen nicht geeignet. Entsprechend müssen die Anleger aber auch über die bestehenden Risiken durch ihren Anlageberater aufgeklärt werden. Werden die Risiken verschwiegen oder bagatellisiert, kann das Schadensersatzansprüche der Anleger begründen“, erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Entsprechendes gilt für Fremdwährungsdarlehen. Hier hat bereits der EuGH mit Urteil vom 20. September 2017 entschieden, dass die Banken eine Aufklärungspflicht trifft (Az.: C-186/16).

Anleger oder Verbraucher, die durch Geldanlagen oder Darlehen in fremden Währungen viel Geld verloren haben, können also prüfen lassen, ob die Bank ihre Aufklärungspflichten verletzt hat. „Es ist keine Seltenheit, dass Anlageberater auch spekulative Geldanlagen als sicher darstellen. Gegen eine solche Falschberatung können die Anleger vorgehen. Risiken müssen klar und verständlich erläutert werden“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger und Verbraucher.

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de

Kanzleiprofil:

Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi

Kanzlei Cäsar-Preller


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet Bankrecht & Kapitalmarktrecht

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Lange Zeit war es um Schadenersatzansprüche im Abgasskandal ruhig geworden. Das dürfte sich nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. März 2023 ändern (Az.: C-100/21). Denn der EuGH ... Weiterlesen
Streit kommt bekanntlich in den besten Familien vor. Sind die Zerwürfnisse so groß, dass sie sich nicht mehr kitten lassen, kann am Ende auch die Enterbung stehen. Eine vollständige Enterbung ist ... Weiterlesen
Corona beherrscht glücklicherweise nicht mehr die Schlagzeilen und nach und nach werden die verschiedenen Schutzmaßnahmen fallengelassen. Die Pandemie ist für viele Unternehmer, Gewerbetreibende, ... Weiterlesen

Beiträge zum Thema

22.11.2022
Augen auf beim Bitcoin-Kauf: Betrüger nutzen die Unerfahrenheit mancher Anleger, die in digitale Währungen ... Weiterlesen
01.07.2022
Zahlreiche Anlagemöglichkeiten werben mit der Aussicht auf hohe Renditen. Doch damit gehen in der Regel auch hohe ... Weiterlesen
07.06.2016
Der Widerruf eines Darlehens kann verschiedene Vorteile bieten. Der Widerruf eines Immobiliendarlehens kann z. B. ... Weiterlesen