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Geldauflage und Fahrverbot wegen fahrlässiger Tötung

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Das Amtsgericht München hat mit einem Urteil vom 16.05.2017, Aktenzeichen 1014 Ds 459 Js 101535/17 jug, einen 20-jährige Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung nach Jugendstrafrecht zu einer Geldauflage von 1800 Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt.

Im vorliegenden Fall fuhr der Angeklagte am 13.07.2016 in München auf einer zweispurigen Straße. Dabei nahm er die rechte der beiden Fahrspuren, auf der sich auch Straßenbahnschienen befinden, um der Straße weiter bergab zu folgen. Zeitgleich fuhr das spätere Opfer mit seinem Fahrrad schräg rechts vor dem Angeklagten. Dabei trug er einen Fahrradhelm.

In einer scharfen Rechtskurve geriet der Angeklagte auf der regennassen Straßenbahnschiene ins Schleudern und verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug. Seine Geschwindigkeit betrug zu diesem Zeitpunkt 37 km/h bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Das Fahrzeug drehte sich im Uhrzeigersinn um 180 Grad und traf dann mit der linken Fahrzeugseite die linke Körperseite des Radfahrers. Dieser wurde durch den Aufprall auf den Gehweg geschleudert und blieb dort bewusstlos liegen. Durch den Sturz erlitt er ein schweres Schädel-Hirntrauma an dem er am 16.07.2017 verstarb.

Im Rahmen der Hauptverhandlung wurde auch ein Sachverständiger vernommen. Dieser stellte fest, dass die Geschwindigkeit des Angeklagten aufgrund der Witterungsverhältnisse und der Kurvenfahrt zu hoch war.

Der Angeklagte zeigte sich geständig und reuig. Er gab an, noch nicht so viel Erfahrung im Straßenverkehr zu haben.

Das Gericht verurteilte der Angeklagte nach Jugendstrafrecht, da Reiferverzögerungen nicht ausgeschlossen werden konnten. Zugunsten des Angeklagten wurde dabei berücksichtigt, dass lediglich leichte Fahrlässigkeit vorgelegen hat.

Das Urteil ist rechtskräftig.


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