Gemeinnütziger Zweck – Fluch und Segen

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Eine Organisation, die einen gemeinnützigen Zweck verfolgt, hat das Ziel, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Die Gemeinnützigkeit bietet verschiedene Vorteile, die sich auf die Wirtschaftlichkeit auswirken können:


  • Steuerliche Vergünstigungen: Gemeinnützige Organisationen können von Steuervergünstigungen profitieren, wie z.B. der Befreiung von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag.
  • Zugang zu Fördermitteln: Gemeinnützige Organisationen haben oft besseren Zugang zu staatlichen Zuschüssen und Förderprogrammen.
  • Spenden: Gemeinnützige Organisationen können Spenden annehmen und Spendenbescheinigungen ausstellen, die beim Spender steuerlich als Sonderausgaben abgezogen werden dürfen.
  • Image und Vertrauen: Die Gemeinnützigkeit kann das Image und das Vertrauen der Öffentlichkeit in eine Organisation stärken.
  • Transparenz: Gemeinnützige Organisationen müssen ihre Finanzen offenlegen und sind verpflichtet, ihre Mittel ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

Die Gemeinnützigkeit bietet viele Vorteile, aber es gibt auch einige Nachteile, die Sie beachten sollten. Hier sind einige der Nachteile einer gemeinnützigen Organisation:


  • Beschränkte Gewinnausschüttung: Eine gemeinnützige Organisation darf keine Gewinne an ihre Mitglieder oder Gesellschafter ausschütten.
  • Gemeinnützigkeitsanforderungen: Eine gemeinnützige Organisation muss bestimmte Anforderungen erfüllen, um ihre Gemeinnützigkeit zu erhalten und aufrechtzuerhalten. Dies kann zusätzliche Verwaltungskosten und -pflichten mit sich bringen.
  • Begrenzte Geschäftstätigkeit: Eine gemeinnützige Organisation darf nur wirtschaftliche Aktivitäten ausüben, die mit ihrem gemeinnützigen Zweck vereinbar sind.
  • Haftungsbeschränkung: Obwohl die Haftung bei den meisten gemeinnützigen Organisationen auf das Vermögen der Organisation beschränkt ist, können Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer unter bestimmten Umständen persönlich haftbar gemacht werden.
  • Finanzierungsherausforderungen: Gemeinnützige Organisationen sind oft auf Spenden, Fördermittel und andere Formen der Unterstützung angewiesen, um ihre Aktivitäten zu finanzieren. Die Beschaffung von ausreichenden finanziellen Ressourcen kann eine Herausforderung darstellen.

Die Gründung eines gemeinnützigen Vereins macht mithin Sinn, wenn Sie eine Organisation ins Leben rufen möchten, die einen gemeinnützigen Zweck verfolgt und die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos fördert. Auf Grund der Finanzierungsherausforderungen (siehe Punkt 5 der Nachteile) stellt sich die Frage beim Verfolgen eines gemeinnützigen Zwecks zugleich wirtschaftlich tätig sein kann.


Die gemeinnützige GmbH (gGmbH) ist eine Sonderform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die einen gemeinnützigen Zweck verfolgt und zugleich wirtschaftlich tätig ist. Sie vereint die Vorteile einer GmbH mit den Vorteilen die das Verfolgen eines gemeinnützigen Zwecks mit sich bringen.  


  • Haftungsbeschränkung: Die Haftung ist auf das Vermögen der Gesellschaft begrenzt.
  • Steuerbefreiung: Eine gemeinnützige GmbH ist von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag befreit.
  • Spendenbescheinigungen: Eine gemeinnützige GmbH kann Spenden annehmen und Spendenbescheinigungen ausstellen, die beim Spender steuerlich als Sonderausgaben abgezogen werden dürfen.
  • Transparenz: Der gemeinnützige Zweck des Unternehmens ist für Verbraucher und Geschäftspartner sofort an der Bezeichnung erkennbar.
  • Rechtliche Alternative: Die gemeinnützige GmbH ist für die unternehmerische Betätigung auch Ihres Vereins eine gut geeignete rechtliche Alternative, wenn Sie Ihre wirtschaftlichen Aktivitäten ausgliedern oder neu gründen wollen.

Natürlich kann auch eine gemeinnützige Unternehmensgesellschaft diese Vorteile vereinen. Hier sind einige Unterschiede zwischen Unternehmergesellschaften (UGs) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs):


  • Mindestkapital: Eine UG kann mit einem Mindestkapital von 1 Euro gegründet werden, während für eine GmbH ein Mindestkapital von 25.000 Euro erforderlich ist.
  • Haftungsbeschränkung: Die Haftung ist bei beiden Rechtsformen auf das Vermögen der Gesellschaft begrenzt.
  • Bonität: Eine GmbH hat in der Regel eine höhere Bonität als eine UG.
  • Image: Eine GmbH hat in der Regel ein besseres Image als eine UG.
  • Gewinnausschüttung: Eine UG darf keine Gewinne an ihre Gesellschafter ausschütten, während eine GmbH dies tun kann.
  • Gründungskosten: Die Gründungskosten für eine UG sind in der Regel niedriger als für eine GmbH.
  • Sachgründung: Eine Sachgründung ist bei einer UG nicht möglich.

Siehe dazu auch meinen Artikel auf meiner Homepage



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