Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft: Welche Gesellschaftsform für meine Unternehmensgründung?

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Der Hauptunterschied zwischen einer Personen- und einer Kapitalgesellschaft ist, dass bei der ersten Form die beteiligte GesellschafterInnen und bei der zweiten Form das Kapital im Fokus stehen. Daraus resultieren wiederum Besonderheiten im Gründungsprozess, bei den Gründungskosten, in der der Gesellschafterstruktur, in der Geschäftsführung, in der Buchhaltung, Gewinnbeteiligung, Finanzierung, Besteuerung und letztendlich auch in der Haftung. Mithin sollte man sich vor der Gründung über all diese Themen Gedanken machen, weil man nur so treffsicher für sich herausfinden kann, welche Form für das eigene Unternehmen am geeignetsten ist.


Vor- und Nachteile einer Personengesellschaft


Die Vorteile einer Personengesellschaft liegen in der einfachen Gründung und der geringen Gründungskosten. Eine Personengesellschaft hat darüber hinaus keine Offenlegungs- und Bilanzpflichten. 


Die Nachteile einer Personengesellschaft liegen in der Haftung. Manche Gesellschafter einer Personengesellschaft haften unbeschränkt, das heißt mit dem Gesellschaftsvermögen und zusätzlich auch noch mit ihrem Privatvermögen (persönlich haftender Gesellschafter). Die Ausnahme ist der Kommanditist bei der Kommanditgesellschaft. Dessen Haftung ist auf die im Handelsregister eingetragene Haftungssumme beschränkt. Eine weitere Ausnahme ist die Partnerschaftsgesellschaft: hier wird die Haftung auf Berufsfehler beschränkt.



Vor- und Nachteile einer Kapitalgesellschaft anhand des Beispiels der GmbH


Eine GmbH kann für jeden gesetzlich zulässigen Zweck ausgegründet werden. Die Haftung ist auf das Vermögen der Gesellschaft begrenzt. Damit liegen die Vorteile einer GmbH in der Beschränkung der persönlichen Haftung. Im Gegensatz zu einer Personengesellschaft haften die Gesellschafter einer GmbH nur mit dem Gesellschaftsvermögen und nicht mit ihrem Privatvermögen. 


Die Nachteile einer GmbH liegen in einer erschwerten Kreditbeschaffung im Vergleich zu einer Personengesellschaft. Auch die Gründungskosten sind höher als bei einer Personengesellschaft. Die Besteuerung einer GmbH bringt eine Reihe von Besonderheiten mit sich. So wird der Gewinn der GmbH wird mit der Körperschaftsteuer sowie den Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer belastet. Für die steuerrechtlichen Pflichten haftet neben der GmbH auch der Geschäftsführer der GmbH persönlich. Darüber hinaus hat eine GmbH Offenlegungs- und Bilanzpflichten. Die Offenlegungspflichten sind dabei abhängig von der Größe der GmbH. 



Und was ist mit der GmbH & Co KG?


Die GmbH & Co KG ist eine Mischform aus einer GmbH und einer Kommanditgesellschaft (KG). Per Definition bleibt sie eine Kommanditgesellschaft und damit eine Personengesellschaft.


Normalerweise ist der Komplementär in einer KG der Gesellschafter, welcher persönlich mit seinem privaten Vermögen haftet. Bei der GmbH & Co. KG ist der Komplementär keine natürliche Person, sondern eine GmbH. Diese GmbH haftet unbeschränkt mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Gibt es bei dieser Rechtsform keine natürliche Person als zweiten Komplementär, gibt es auch keinen Gesellschafter, der uneingeschränkt haftet.


Die Vorteile der GmbH & Co KG liegen in der Beschränkung der persönlichen Haftung. Ein besonderer Vorteil besteht darin, dass die Gesellschafter der GmbH & Co. KG nach Einbringung ihrer Einlagen nicht mehr mit dem privaten Vermögen haften. Die Gesellschafter der Komplementärs-GmbH hingegen haften nicht mehr, sobald die Einlage der GmbH erbracht worden ist. Da beide Einlagen bei der Gründung einer GmbH & Co. KG zeitgleich erbracht werden, ist die private Haftung beschränkt. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Geschäftsführung außerhalb der Gesellschaft übertragen werden kann. 


Die Nachteile der GmbH & Co KG liegen in einer erschwerten Kreditbeschaffung im Vergleich zu einer KG.

Wann eine GmbH & Co KG sinnvoller ist als eine reine GmbH oder KG hängt also von den individuellen Umständen ab. Über folgenden Link gelangen sie zu meinem Artikel "GmbH Gründung in zehn Schritten". 


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