GenMedCare Corp., OLEVRA, Ivy Biz – Betrug mit Aktien

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Die Kriminalpolizei Ried im Innkreis konnte nach längeren Ermittlungen klären, dass Anleger hinsichtlich des Erwerbs von Aktien, wobei unter dem Firmennamen

- GenMedCare Corp.,

- OLEVRA Lda.,

- Schlagenfarm Schladen Ivy Venoms GmbH,

- Ivy Biz Inc.

aufgetreten wurde, betrogen wurden.

Nach Erkenntnissen der Kriminalpolizei wird der Anlagebetrug von einem deutschen Staatsangehörigen, der nach Portugal ausgewandert ist, gesteuert, der seit mehreren Jahre als Geschäftsführer bzw. Präsident verschiedener Unternehmen auftritt.

Nach den Erkenntnissen der Kriminalpolizei Ried im Innkreis wurden Anleger von Telefonverkäufern angesprochen und ihnen wurde vorgespiegelt, dass ein Börsengang des entsprechenden Unternehmens bevorstehen würde und Anleger Aktienzertifikate des entsprechenden Unternehmens zu günstigen Preisen erwerben könnten.

Außerdem wurde den Anlegern auch vorgespiegelt, dass sie Kapital, z. B. für die Zellforschung für Krebstherapien, investieren.

Weiterhin wurde den Anlegern gegenüber der Eindruck erweckt, dass nach dem Börsengang ein starker Kursanstieg zu erwarten sei. Wenn sich ein Anleger zum Kauf entschlossen hatte, wurden sämtliche weiteren Kapitaltransaktionen über Treuhänder in Deutschland abgewickelt, wodurch wiederum der Eindruck von Vertrauen und Seriosität geschaffen werden sollte, so die Kriminalpolizei Ried im Innkreis.

Im Übrigen sei es dann nicht zu einem Börsengang gekommen und die Anleger seien aufgrund falscher Informationen zu einem Kauf der Aktien bewegt worden.

Die Organisation trete unter den Firmenbezeichnungen GenMedCare Corp., OLEVRA Lda., Schlagenfarm Schladen Ivy Venoms GmbH oder auch Ivy Biz Inc. auf. Nach Angaben der Kriminalpolizei Ried im Innkreis ergab eine Prüfung der Aktienzertifikate, dass diese trotz Wertpapierkennnummern wertlos sind.

Auch Untersagungen der BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte auch der OLEVRA Lda. im Jahre 2019 das öffentliche Angebot von Aktien untersagt, weil abweichend von Artikel 3 Abs. 1 der EU-Prospektverordnung kein von der BaFin gebilligter Wertpapierprospekt veröffentlicht worden ist.

Die BaFin hatte auch der GenMedCare Corp. das öffentliche Angebot von Stammaktien untersagt, da ebenfalls kein von der BaFin gebilligter Wertpapierprospekt veröffentlicht worden war.

Möglichkeiten für Anleger 

Soweit von der Kriminalpolizei Ried im Innkreis Erkenntnisse gewonnen wurden, dass Anleger, die Aktien der Firmen GenMedCare Corp., OLEVRA Lda., Schlagenfarm Schladen Ivy Venoms GmbH oder auch Ivy Biz Inc. erworben haben, betrügerisch getäuscht worden sind, kann für Anleger die Möglichkeit bestehen, gegen Verantwortliche zivilrechtliche Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, insbesondere gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB (Betrug), durchzusetzen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger, die Aktien dieser Firmen erworben haben. Geschädigte Anleger können sich gerne, auch hinsichtlich der Möglichkeit einer Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, an unsere Kanzlei wenden.

Stand: 11.01.2022


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