Geno Wohnbaugenossenschaft eG – Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

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Nach jahrelangen Ermittlungen im Fall der insolventen Geno Wohnbaugenossenschaft eG hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart jetzt Anklage gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Genossenschaft erhoben. Sie wirft dem Beschuldigten Insolvenzverschleppung, gewerbsmäßigen Betrug und Untreue vor, teilte die Staatsanwaltschaft am 5. März 2020 mit.

Über die Geno eG wurde bereits im August 2018 das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Mitglieder der Genossenschaft fürchten seitdem um ihr Geld. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sei die Geno eG jedoch schon seit Dezember 2014 zahlungsunfähig gewesen.

Der Angeklagte wäre daher schon Ende 2014 verpflichtet gewesen, Insolvenzantrag zu stellen. Dieser Pflicht kam er jedoch nicht nach. Stattdessen soll er Genossen, die neu beitraten oder Mitgliedern, die weitere Anteile übernahmen, die Insolvenzreife der Geno verschwiegen haben. Damit habe er die Genossen über ihre hohen Risiken, vergleichbar mit einem Totalverlustrisiko, getäuscht. Darüber hinaus soll er in der Folge auch gegen seine Vermögensbetreuungspflicht zum Nachteil der Genossen verstoßen haben, so die Staatsanwaltschaft. Gegen zwei weitere Beschuldigte wird weiter ermittelt.

Der Fall der Geno Wohnbaugenossenschaft beschäftigt die Ermittler schon seit Jahren. Der Schaden für die Anleger soll bei rund 30 Millionen Euro liegen. Die Anleger konnten ihre Forderungen zwar im Insolvenzverfahren anmelden, müssen aber mit erheblichen Verlusten rechnen, da unklar ist, wo große Teile ihres investierten Geldes geblieben sind.

Parallel zum Insolvenzverfahren haben die Anleger auch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. „Nachdem die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat, dürften die Chancen Schadensersatzansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen durchzusetzen, weiter gestiegen sein“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte aus Stuttgart.

Generell hätten die Anleger über die Risiken ihrer Beteiligung aufgeklärt werden müssen. Ansonsten können sie Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung geltend machen. Rechtsanwalt Seifert: „Die Chancen stehen besonders gut, wenn die Beratung und Vermittlung durch die damalige Genotrade eK erfolgt ist. Dann ist ggf. auch eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung eintrittspflichtig.“

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Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/geno-wohnbaugenossenschaft-eg/

BRÜLLMANN Rechtsanwälte



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