Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

Gepäckverlust: Tipps für den Verlust- und Schadensfall

  • 2 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]

Schneechaos, Vulkanausbrüche oder Hauptreisezeit: Ist am Flughafen viel los, bleibt so mancher Koffer auf der Strecke.

Flugreisende, die am Transportband vergeblich auf ihr Gepäck warten oder deren Koffer beschädigt ankommt, sollten das schon bei der Ankunft umgehend am Gepäckschalter melden. Dort wird neben dem Abgleich der Registriernummer auf dem Flugticket auch das Gepäckstück anhand von Fotos der gängigsten Koffertypen identifiziert. Man erhält eine Referenznummer und wird nach seinen Kontaktdaten und eventuellen Nummernschlosskombinationen gefragt.

In den meisten Fällen erhält man sein Gepäck in wenigen Tagen zurück. Ärgerlich ist es, wenn man den Koffer nicht zu Hause, sondern bei einem Zwischenstopp oder am Urlaubsort verliert. In diesem Fall darf man sich mit den nötigsten Kosmetik- und Kleidungsstücken versorgen. Die Kosten erhält man unter Vorlage der Belege von der Fluggesellschaft erstattet. Aber man sollte nicht gleich in einen Kaufrausch verfallen. Schließlich ist es eine Frage der Kulanz, in welchem Umfang die Ausgaben von der Airline übernommen werden. Wie hoch die Summe ausfällt, richtet sich in erster Linie nach der Flugklasse und dem Ticketpreis.

Wird das Gepäck nicht innerhalb von fünf Tagen gefunden, muss man einen Fragebogen ausfüllen und Gepäck, Inhalt und dessen Wert angeben. Bleibt der Koffer verschollen oder wurde er beschädigt, erhält man in der Regel 30 Tage nach der Schadensmeldung den Schaden ersetzt. Die Schadensersatzsumme wird jedoch nicht individuell berechnet, sondern es gibt eine pauschale Vergütung. Es gilt das Montrealer Abkommen (EuGH, Az.: C-63/09): Danach erhält man für materielle und immaterielle Schäden 1131 Sonderziehungsrechte erstattet. Dies entspricht ca. 1200 Euro. Wer für den Schadensfall höhere Beträge absichern will, sollte eine Reisegepäckversicherung abschließen.

Weil die Schadenssumme nach dem Montrealer Abkommen den Verlust von teuren Sachen nicht immer voll abdeckt, kann es sich lohnen, bereits bei den Reisevorbereitungen dem Fall der Fälle vorzubeugen. In den Koffer sollten keine Wertsachen, sie sind im Handgepäck besser aufgehoben. Man sollte am Koffer immer die Heimatadresse angeben. Und durch das Buchen eines Direktflugs lässt sich das Risiko weiter minimieren. Denn die meisten Koffer gehen bekanntlich bei Anschlussflügen verloren.

(WEL)

Foto(s): ©iStockphoto.com

Artikel teilen: