Geplante Gesetzesänderung: Entwurf des Bundesjustizministeriums zur Gerichtszuständigkeit im Arzthaftungsprozess

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Im Juni 2024 hat das Bundesjustizministerium einen bedeutenden Regierungsentwurf vorgestellt, der weitreichende Änderungen für die Zuständigkeit der Amtsgerichte und Landgerichte vorsieht. Ein zentrales Element des Entwurfs betrifft die Arzthaftungsprozesse. Künftig sollen „Streitigkeiten aus Heilbehandlungen“ unabhängig vom Streitwert ausschließlich vor den Landgerichten verhandelt werden. Dieser Schritt ist angesichts der zunehmenden Komplexität der rechtlichen Auseinandersetzungen im Bereich der Arzthaftung ein sinnvoller und notwendiger Schritt.


Vorteile der Spezialisierung

Durch die Konzentration von Arzthaftungsfällen bei spezialisierten Arzthaftungskammern der Landgerichte wird eine höhere Verfahrenseffizienz und eine gesteigerte Entscheidungsqualität erwartet. Die Spezialisierung ermöglicht es den Richtern, sich intensiver mit den komplexen medizinrechtlichen Fragen auseinanderzusetzen, was letztlich zu fundierteren Urteilen führen dürfte.


Erhöhung des Zuständigkeitsstreitwerts

Darüber hinaus sieht der Entwurfs die Erhöhung des Zuständigkeitsstreitwerts für Amtsgerichte von bisher 5.000 Euro auf nunmehr 8.000 Euro. Dies bedeutet, dass Streitigkeiten mit einem Streitwert bis zu 8.000 Euro zukünftig vor den Amtsgerichten verhandelt werden können.


Was bedeutet das für geschädigte Patienten?

Der Vorschlag des Bundesministeriums der Justiz verdient Anerkennung. Die angestrebte Spezialisierung bei Arzthaftungsangelegenheiten verspricht, die Qualität der gerichtlichen Entscheidungen zu verbessern und die Verfahren zu beschleunigen. Es bleibt abzuwarten, ob der Entwurf vom Parlament angenommen wird.

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