Arzttermin nur gegen Geld? Schwer erreichbare Arztpraxen - wenn Patienten auf der Strecke bleiben
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Arzttermin nur gegen Geld? Wenn gesetzlich Versicherte benachteiligt werden
Immer mehr Patientinnen und Patienten berichten, dass Arztpraxen kaum noch erreichbar sind – weder telefonisch noch über klassische Wege. Wer nicht digital unterwegs ist oder nicht bereit ist, für eine schnellere Behandlung zu zahlen, schaut oft in die Röhre. Doch was bedeutet das für gesetzlich Versicherte? Und wo liegen die Grenzen zur Arzthaftung?
Der Frust fängt beim Hörer an. Unerreichbare Arztpraxen: Ein echtes Versorgungsproblem
Stundenlange Warteschleifen, besetzte Leitungen oder der Verweis auf Online-Terminbuchung – die klassische telefonische Terminvergabe wird zur Geduldsprobe. Wer keine App nutzt oder sich digital nicht zurechtfindet, hat oft das Nachsehen. Besonders ältere Menschen oder chronisch Kranke sind hier benachteiligt – mit potenziell gravierenden Folgen für ihre Gesundheit.
Schnellere Termine gegen Bezahlung? Eine rechtlich heikle Praxis
In mehreren Fällen zeigt sich: Für gesetzlich Versicherte sind online keine Termine verfügbar, doch wer als Selbstzahler auftritt, kommt plötzlich dran – gegen Aufpreis. In Nordrhein-Westfalen urteilte das Landgericht: Solche Praktiken sind unzulässig, wenn sie innerhalb der regulären Sprechzeit stattfinden. Vertragsärzte müssen laut Gesetz wöchentlich mindestens 25 Stunden für Kassenpatienten anbieten – ohne Sonderbehandlung für zahlende Patienten.
MFA im Dauerstress: System am Limit
Viele Praxen arbeiten am Limit. Fachkräftemangel, Bürokratie und zunehmende Patientenzahlen führen dazu, dass Medizinische Fachangestellte (MFA) lieber in der Versorgung als am Telefon eingesetzt werden. Die Folge: Noch weniger Erreichbarkeit und eine Terminvergabe, die eher Glückssache als System hat.
Diskriminierung durch Terminvergabe?
Ein zentrales Problem: Der Eindruck, dass privat Versicherte bevorzugt behandelt werden. Das verstößt nicht nur gegen das Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern kann im Einzelfall auch haftungsrechtlich relevant werden – etwa wenn sich ein Behandlungsfehler aus einer verspäteten medizinischen Versorgung ergibt.
Patientenrechte kennen - und geltend machen
Wir als Patientenanwälte erleben es täglich: Menschen werden durch das Gesundheitssystem benachteiligt – mit echten Folgen. Wer wegen Terminproblemen gesundheitliche Schäden erleidet, sollte rechtlich prüfen lassen, ob ein Behandlungsfehler oder eine Pflichtverletzung vorliegt.
Die Digitalisierung darf kein Ausschlusskriterium für medizinische Versorgung sein. Die Terminvergabe darf nicht zur Frage des Geldbeutels werden. Und wo der Zugang zur medizinischen Hilfe scheitert, müssen Patienten nicht nur laut werden. Sie sollten ihre Rechte kennen - und geltend machen.
Niemand darf durchs Raster fallen, nur weil er nicht digital fit oder privat versichert ist. Die Versorgung muss für alle zugänglich bleiben – unabhängig vom Einkommen oder vom Online-Zugang. Wo das System versagt, helfen wir als Patientenanwälte, Ihre Rechte durchzusetzen.
Patientenanwalt Freihöfer – Ihr Experte für Behandlungsfehler
Ihr Anwalt bei medizinischen Behandlungsfehlern
Die Kanzlei Freihöfer ist spezialisiert auf Fälle von ärztlichen Behandlungsfehlern. Unser Ziel ist es, Patienten zu ihrem Recht zu verhelfen, wenn sie durch medizinische Fehlbehandlungen Schaden erlitten haben.
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Vermuten Sie, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein? Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Unsere Kanzlei arbeitet eng mit einem Netzwerk aus ärztlichen Beratern zusammen, um Ihre Patientenakte auf Vollständigkeit und mögliche Behandlungsfehler zu prüfen. In vielen Fällen ziehen wir medizinische Gutachter hinzu, um eine fundierte und klare Einschätzung zu erhalten. Dies gibt Ihnen eine verlässliche Grundlage, um über weitere rechtliche Schritte zu entscheiden.
Unsere Kanzlei ist ausschließlich auf die Vertretung von Patienten spezialisiert. Wir setzen uns mit vollem Engagement für Ihre Rechte ein und stehen Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite.
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Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an, um einen Termin für eine unverbindliche Beratung zu vereinbaren. Wir sind für Sie da und kämpfen für Ihr Recht auf eine angemessene Entschädigung bei ärztlichen Behandlungsfehlern.
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Ihr Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht
Christoph Theodor Freihöfer
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Häufige Fragen - FAQ
Ich bin rechtsschutzversichert. Entstehen mir trotzdem Kosten?
Gibt es Kosten, die ich selbst tragen muss?
Bitte beachten Sie jedoch, dass je nach Vertrag meistens ein Selbstbehalt in Höhe von 100 bis 250 Euro besteht, welcher von Ihnen getragen werden muss.
Kommen Kosten für die Anforderung der Patientenakte auf mich zu?
Zu Beginn des Mandats fordern wir von den beteiligten Ärzten und Krankenhäusern Kopien Ihre Patientenakte an. Hierfür dürfen die Ärzte und Krankenhäuser für die erste Kopie der Patientenakte keine Kosten in Rechnung stellen.
Übernehmen Sie auch Gerichtstermine außerhalb meiner Region?
Wir nehmen Gerichtstermine persönlich deutschlandweit wahr, damit Sie vor Gericht von dem Ihnen bekannten Anwalt Ihres Vertrauens vertreten werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass Reisekosten grundsätzlich nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden.
Ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Welche Kosten kommen auf mich zu?
Wir finden in jedem Fall eine bezahlbare Lösung! Im Einzelfall bieten wir unseren nicht rechtsschutzversicherten Mandanten ein Pauschalhonorar an. In Ausnahmefällen besteht auch die Möglichkeit ein Erfolgshonorar zu vereinbaren oder die Kosten Ihres Falls von einem Prozessfinanzierer übernehmen zu lassen. Grundsätzlich rechnen wir bei nicht rechtsschutzversicherten Mandanten jedoch nach Stundensatz ab.
Nehmen Sie noch heute mit uns Kontakt auf – wir beantworten Ihre Fragen in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch.
Wie schnell wird mir geholfen?
Wir nehmen innerhalb von 3 Stunden während unserer Bürozeiten mit Ihnen Kontakt auf und Sie erhalten einen Telefontermin mit einem erfahrenen und spezialisierten Patientenanwalt.
Im Rahmen dieses Gesprächs erhalten Sie eine Ersteinschätzung Ihres Falles. Die Ersteinschätzung ist selbstverständlich kostenlos und unverbindlich für Sie.
Ich wohne in einem Ort, in dem die Kanzlei Freihöfer kein Büro hat. Stellt dies ein Problem dar?
Nein, auf keinen Fall! Wir vertreten deutschlandweit Patienten und Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Der Erstkontakt erfolgt grundsätzlich persönlich mit Herrn Rechtsanwalt Freihöfer oder einem anderen spezialisierten Patientenanwalt der Kanzlei Freihöfer über Telefon, weshalb es kein Problem darstellt, wenn sich dieser in einer anderen Stadt befindet.
Sehr gerne vereinbaren wir auch einen Kanzleitermin für ein persönliches Kennenlernen. Unser Kanzleisitz befindet sich in München. In Hamburg befindet sich unsere Zweigstelle, welche ebenfalls mit mehreren Patientenanwälten besetzt ist. In den Städten Berlin, Frankfurt, Düsseldorf und Stuttgart befinden sich unsere Beratungsbüros, in welchen nach vorheriger Absprache jederzeit Besprechungen mit einem spezialisierten Rechtsanwalt der Kanzlei Freihöfer stattfinden können.
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Ich habe bereits einen Anwalt. Kann ich den Anwalt einfach wechseln und mich von der Kanzlei Freihöfer vertreten lassen?
Ja, selbstverständlich! Es ist grundsätzlich jederzeit möglich den Anwalt zu wechseln. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Rechtsschutzversicherungen grundsätzlich nur die Kosten eines Anwalts übernehmen. Jedoch finden wir auch hier eine für Sie kostengünstige und bezahlbare Lösung.
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