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Gericht verhängt Arbeitsauflagen wegen Beihilfe zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

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Das Amtsgerichts München hat mit einem Urteil vom 26.1.17, Aktenzeichen 1011 Ds 451 Js 234744/16 jug, einen 20-jährigen Angeklagten wegen Beihilfe zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Im vorliegenden Fall war der Angeklagte am 30.01.2016 gegen 3.00 Uhr mit einem Freund in München unterwegs. Aufgrund einer gemeldeten Sachbeschädigung wollten verständigte Polizeibeamte die beiden Personen kontrollieren. Der Begleiter des Angeklagten zeigte sich hier wenig kooperativ und verweigerte seine Personalien und schrie die Polizeibeamten an. Anschließend versuchte er sich zu entfernen, worauf ihn die Polizeibeamten festhielten und zum Dienstauto bringen wollten. Gegen diese polizeiliche Maßnahme wehrte sich der Begleiter des Angeklagten und schlug die Hand eines der Polizeibeamten weg. Als die Polizisten ihm Handfesseln angelegen wollten sperrte er sich dagegen und hielt sich mit der einer Hand am Dienstfahrzeugs fest. Er versuchte sich zu befreien und stieß dabei einen Polizisten zu Boden, der sich dadurch am Oberschenkel verletzte.

Der Angeklagte befand sich die ganze Zeit in unmittelbarer Nähe und versuchte seinem Bekannten zu helfen. Als dieser am Boden lag, zog er ihn weg, um ihm die Möglichkeit zu geben, sich gewaltsam zu befreien, was schließlich auch gelang. Jedoch wurde er wieder von der Polizei eingeholt und schlussendlich auch fixiert. Anschließend beleidigte der Begleiter die Polizeibeamten. Zwei Polizisten wurden im Rahmen der Festnahme verletzt.

Der Angeklagte gab sich vor Gericht einsichtig und geständig. Nach seiner Auffassung hätten die vor Ort eingesetzten Polizeibeamte jedoch überreagiert. Insgesamt habe sich die Situation hochgeschaukelt.

Das Gericht wertete zu Gunsten des Angeklagten, dass er geständig und nicht der Haupttäter war. Außerdem habe er seinem Freund lediglich helfen wollen. Ebenfalls sei nach Ansicht des Gerichts zu berücksichtigen, dass der Angeklagte aufgrund seiner Alkoholisierung bedingt enthemmt war. 

Der Haupttäter wurde in einem abgetrennten Prozess zu einem Freizeitarrest verurteilt. Außerdem wurde ihm auferlegt einen Entschuldigungsbrief zu schreiben.


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