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Gericht verhängt Geldstrafen wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses

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Das Amtsgericht München hat mit einem Urteil vom 26.10.17, Aktenzeichen 851 Ds 456 Js 192469/17, eine 36-jährige Frau sowie einen 47-jährigen Mann wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 100€ bzw. 85 Tagessätzen zu je 60 € verurteilt.

Im vorliegenden Fall stand für den zuständigen Strafrichter nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung fest, dass die beiden Angeklagten am Palmsonntag den 9.4.2017 um 10.15 Uhr auf Höhe Maximiliansstraße 17 in München auf einem Auto sexuelle Handlungen vorgenommen haben. Nach Auffassung des Gerichts seien die Erklärungen der beiden Angeklagten unglaubwürdig und daher als bloße Schutzbehauptungen zu werten. Insbesondere ein als Zeuge geladener Taxifahrer habe eindeutig sexuelle Handlungen durch die Angeklagten gesehen. Eine durch den Zeugen gerufene Polizeibeamtin stellte bei beiden Angeklagten zudem eine erhebliche Alkoholisierung fest.

Das Gericht wertete zu Gunsten der beiden Angeklagten, dass sie aufgrund einer erheblichen Alkoholisierung bei der Tatbegehung enthemmt waren. Ebenfalls wurde berücksichtigt, dass die sexuellen Handlungen nicht von mehreren Personen oder Kindern wahrgenommen wurden. Weiterhin wurde hinsichtlich des Mannes berücksichtigt, dass er bisher zumindest nicht einschlägig, wenn auch ansonsten erheblich, vorbestraft war.

Zu Lasten der beiden Angeklagten wertete das Gericht die Tatsache, dass die Tat an einem sehr öffentlichen Ort vormittags stattfand.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es wurde Berufung eingelegt.


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